Beschlussvorlage - BV/AVK/191/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss muss über die Annahme von Spenden an das Amt und seine Einrichtungen beschließen, da in der KV M-V, anders als zu Spenden an die Gemeinden, keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind.

 

Am 18.06.2022 ist ein Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk in Thulendorf geplant. Schirmherr ist der Amtswehrführer.

 Folgende Spenden sind eingegangen:

1. 500 EUR von Jeanette Gründer (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

2. 500 EUR von Menge Bau GmbH (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

3. 250 EUR von Atlas Rostock GmbH (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

4. 100 EUR von Kristin Fibian (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

5. 250 EUR von Küchentreff Rostock GmbH (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

6. 200 EUR von Behm Technik und Handels GmbH (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

7. 500 EUR von NeuRo Planen GmbH (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

8. 100 EUR von Boden & Ristau GbR (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

9. 100 EUR von Uschis Gasthof & Lindenkrug (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

10. 500 EUR von Outlet Evolution Services GmbH (Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk)

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 19.05.2022 die Annahme der unter Nr. 1 bis 10 aufgeführten Geldspenden.

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Finanz. Auswirkung

 Derzeitig werden die Spenden auf den Verwahrkonten 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss des Amtsausschusses werden diese auf das Produktkonto 12600.462900 (Brandschutz/ sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1, umgebucht.

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