Beschlussvorlage - BV/BAU/31/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in Ihrer Sitzung am 12.08.2013 den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 „Roggentin Mitte“ gefasst.

Nach einem Wechsel des Planungsbüros wurde im März 2021 der erste Vorentwurf im Bauausschuss vorgestellt. Aufgrund vieler offener Fragen und Unstimmigkeiten waren weitere gemeinsame Sitzungen des Bauausschusses und des Ausschusses für Ordnung, Umwelt, Ortsteilgestaltung und Verkehr notwendig. Mit dem zuletzt vorgelegten geänderten Entwurf im Februar 2022 konnte die Gemeinde das Entgegenkommen des Investors klar erkennen. In einem Gespräch am 17.05.2022 mit dem Investor wurden die, von der Gemeinde geforderten Änderungen, welche noch nicht im Entwurf berücksichtigt wurden, besprochen. Dazu gehörten die noch erforderlichen Parktaschen an der Planstraße sowie die Erweiterung der Grünfläche bis an die Dorfstraße (Parkanlage).

 

Die Gemeindevertretung wird um Positionierung gebeten sowie um Fassung eines Grundsatzbeschlusses, um das weitere Bauleitplanverfahren voranzutreiben.  

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Flächentausch: Die Flurstücke 196/5, 196/16 und 196/17, Flur 1, Gemarkung Roggentin werden mit Flächen für die neuen Gehwege, Grün- und Wasserflächen getauscht. Eventuelle Überbauungen des Investorengrundstücks mit der Dorfstraße (Ergebnis d. Vermessung) werden hierbei berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 30.05.2022, dass die gemeindeeigenen Flächen (Flurstücke 196/5, 196/16,196/17), die im Geltungsbereich des B-Plan Nr.9 liegen, für die Enstehung der neuen Gehwege in der Dorfstraße, im Birkenweg und im Kastanienweg genutzt werden. Des Weiteren übernimmt die Gemeinde den Teich und die im nördlichen Teil angrenzende Grünfläche, die später als Park genutzt werden soll . Auf die Anlegung eines Spielplatzes wird verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

Nach Ermittlung der Gesamtkosten (Grundstück und Herstellung) für die Gehwege, Grün- und Wasserflächen durch den Investor werden die noch fehlenden finanziellen Mittel für die notwendige Infrastruktur im HHJ 23/24 eingeplant.

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