Beschlussvorlage - BV/BAU/37/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Broderstorf hat in der Sitzung am 06.03.2019 beschlossen, die Straße Am Wiesengrund in Pastow zu sanieren. Das Projekt wurde mit der Beauftragung der Vorplanung begonnen. Die Vorplanung wurde erstellt. Dazu finden Sie in der Anlage den Erläuterungsbericht, die Lagepläne und die Kostenschätzungen.

Die Vorplanung hat 3 Varianten erstellt.

Variante 1 – Befestigung mit Betonaltstadtpflaster

Variante 2 – Befestigung mit Asphalt

Variante 3 – Befestigung mit Betonrechteckpflaster

Die Variante 2 – Befestigung mit Asphalt sollte nicht zur Umsetzung gewählt werden. Die Straße ist sehr eng und Bankette können kaum errichtet werden. Die Medien der Ver- und Entsorgung befinden sich in der Fahrbahn. Bei Unterhaltung, Neubau oder Havarie der Medien muss die Fahrbahn geöffnet werden und die Wiederherrichtung der Asphaltbefestigung gestaltet sich schwierig, da sie in der Regel in Handarbeit erfolgt. Es wird zu Unebenheiten in den Aufbruchbereichen kommen und ein “Flickenteppich” sich bilden.

Die Sanierung der Straße mit Pflaster erscheint aus diesen Gründen am sinnvollsten und auf Dauer auch am wirtschaftslichsten. Die Variante 1 und 3 unterscheiden sich hinsichtlich der äußeren Gestaltung. Das Betonaltstadtpflaster ist gestalterisch anspruchsvoller. Die Straße befindet sich nicht in einem Altstadtgebiet und ist als Wohnstraße klassifiziert.

Die Gemeindevertretung soll beraten und entscheiden, welche Variante umgesetzt werden soll.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.06.2020 wurde beschlossen, dass Projekt ohne Fördermittel umzusetzen.

Für den weiteren Projektverlauf sollen jetzt die Leistungen der Verkehrsplanung der Leistungsphasen 3 – 9 gem . HOAI ausgeschrieben und beauftragt werden.

Die Umsetzung des Vorhabens ist auf Grund der geringen Grundstücksbreite und der engen Bebauung der Grundstücke erschwert. Auf Grund dessen wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.10.2019 beschlossen, dass unverzüglich nach Fördermittelbescheid eine Informationveranstaltung mit den Anwohnern und Eigentümern vorgenommen werden soll. (Beschluss GV-09/09/2019).

Die Straße soll jetzt ohne Fördermittel saniert werden. Damit ist eine Voraussetzung zur Umsetzung des Beschlusses weggefallen. Der Beschluss GV-09/09/2019 kann nicht mehr umgesetzt und muss aufgehoben werden.

Diese Informationsveranstaltung wird im Zuge der Entwurfsplanung nach Abstimmung mit den Behörden und nach Ausarbeitung konkreter Vorschläge für die technologische Umsetzung des Vorhabens erfolgen.

Ein neuer Beschluss ist nicht notwendig, da die Informationsveranstaltung im Projektverlauf beinhaltet ist.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Die Straße befindet sich auf folgenden Flurstücken der Gemarkung Pastow, Flur 2: 153, 6/23, 6/28, 5/4 und 143. Die Flurstücke sind im Eigentum der Gemeinde.

Im Zuge der Planung muss geprüft werden, ob Grunderwerb notwendig ist.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022, die Sanierung der Straße Am Wiesenweg in Pastow nach Variante Nr. ______
und die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen des Leistungsbilds Abschnitt 4 - Verkehrsanlagen der HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022, den Beschluss GV-09/09/2019 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenschätzung der Vorplanung beziffert die Baukosten der Varianten wie folgt:

Variante 1 – Befestigung mit Betonaltstadtpflaster 250.000,00 Euro

Variante 2 – Befestigung mit Asphalt 229.000,00 Euro

Variante 3 – Befestigung mit Betonrechteckpflaster 230.000,00 Euro

Auf Grund der derzeitigen Marktsituation sind ca. 30 % höhere Kosten anzusetzen.

Für die Planungsleistungen Verkehrsplanung der Leistungsphasen 3-9 werden 45.000,00 Euro veranschlagt.

Die Gesamtkosten des Projektes werden einschl. Nebenkosten auf 430.000,00 Euro geschätzt siehe nachfolgende Tabelle:

Die Kostenschätzung der Vorplanung beziffert die Baukosten der Varianten wie folgt:

Variante 1 – Befestigung mit Betonaltstadtpflaster 250.000,00 Euro

Variante 2 – Befestigung mit Asphalt 229.000,00 Euro

Variante 3 – Befestigung mit Betonrechteckpflaster 230.000,00 Euro

Auf Grund der derzeitigen Marktsituation sind ca. 30 % höhere Kosten anzusetzen.

Für die Planungsleistungen Verkehrsplanung der Leistungsphasen 3-9 werden 45.000,00 Euro veranschlagt.

Die Gesamtkosten des Projektes werden einschl. Nebenkosten auf 430.000,00 Euro geschätzt siehe nachfolgende Tabelle:

Invest.-Nr: 54100.20002.5

 

 

 

 

Konten: 54100.0960000.7853200

 

 

 

 

HHJ 2022

628.500,00 €

 

 

 

Bezeichnung

Kostenschätzung
20.08.2019

Kostenschätzung
vom 20.08.2019 + 30 % Kostensteigerung

Auftrag und
Nachträge

Abrechnungs-summe

 

[ brutto ]

 

[ brutto ]

[ brutto ]

 

 

 

 

 

Bauausführung Variante 1

250.000,00 €

325.000,00 €

 

 

Bauleistungen

250.000,00 €

325.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

§48 HOAI - LPH 1-2

6.000,00 €

 

6.000,00 €

6.164,28 €

§48 HOAI - LPH 3-9, einschl. örtl. Bauüberwachung

45.000,00 €

45.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Vermessung

1.500,00 €

 

1.428,00 €

1.428,00 €

Baugrundbeurteilung / Bodenuntersuchung nach LAGA

1.800,00 €

 

1.725,50 €

1.790,95 €

Planungskosten

54.300,00 €

 

9.153,50 €

9.383,23 €

 

 

 

 

 

Ausgleichsmaßnahmen

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Grunderwerb / Liegenschaften

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontrollprüfungen

5.000,00 €

 

 

 

Beweissicherung

2.500,00 €

 

 

 

Leistungen Dritter

7.500,00 €

 

 

 

(Sicherheit und Rundung)

18.200,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

430.000,00 €

 

9.153,50 €

9.383,23 €

 

 

 

 

 

 

Für das Investitionsvorhaben stehen im Haushalt 2022 628.500,00 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung des Projektes ist gesichert.

 

 

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Anlagen

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