Beschlussvorlage - BV/BAU/44/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Thulendorf möchte bzw. muss in Klein Lüsewitz im Old-Buern-

Weg eine Straßenbeleuchtungsanlage errichten.

 

Zur Vorgeschichte:

Die Straßenbeleuchtung in Klein Lüsewitz war Anfang 2020 außer Funktion und der Ortsteil somit gänzlich ohne Straßenbeleuchtung. Gehwege sind auch nicht vorhanden, so dass sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge die Fahrbahn teilen müssen. Die Sicherheit der Fußgänger war bei Dunkelheit kaum gegeben und die engen Platzverhältnisse am Teich verstärken diese Situation. Um die Gefährdung der Fußgänger zu minimieren, wurde nun eine Reparatur der Straßenbeleuchtung in Angriff genommen.

 

Die Anwohner haben ursprünglich die Straßenleuchten in Eigenregie aufgestellt. Die damalige, provisorische Anlage war alt, die Gemeinde Thulendorf hatte bis dato keinen separaten Stromanschluss, denn es existierte nur eine Stromzufuhr über den Anschluss eines Anwohners (Herrn Jörg-Albert Klingenberg, Old-Buern-Weg 3). Somit enstanden auch keine Stromkosten für für die Gemeinde Thulendorf.

 

Um die Straßenbeleuchtung, die sich auf den gemeindeeigenen Flurstücken 4 und 11, Flur 3, Gemarkung Klein Lüsewitz befindet, wieder instand zu setzen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten zu können, wurde am 20.04.2020 in der Gemeindevetretersitzung beschlossen, die Firma Tesche Elektroanlagen GmbH mit einer Grundreparatur bzw. Notreparatur zu beauftragen.

Diese Grundreparatur beinhaltete keine Umstellung auf die moderne LED-Technik.

 

Aktuelle Situation / IST_Zustand:

In der Zwischenzeit hat sich die Beleuchtungssituation in Klein Lüsewitz wieder sehr verschlechtert. Zum einen neigen sich einzelnen Lichtpunkte, die auf dem Flurstück 4, Flur 3 installiert wurden, stark in Richtung Gewässer und laufen Gefahr in den Teich zu stürtzen. Zum anderen ist die Beleuchtungssituation im Ursprung eine Improvisation der Anwohner, die nicht den Standards einer öffentlichen, gemeindlichen Straßenbeleuchtung entspricht und basiert auf veralteter, kostenintensiven NAV-Technik.

Die Elektro-Fachfirma Tesche Elektroanlagenbau GmbH wies schon bei der Auftragsvergabe im Jahr 2020 ausdrücklich darauf hin, dass die Grundreparatur nur eine Notlösung darstellt und die gesamte Straßenbeleuchtung von Klein Lüsewitz kurz- bzw. mittelfristig nach heutigen Sicherheitvorgaben komplett erneuert werden muss. Ebenso ist aus Sicherheitsgründen die Stromeinspeisung für die Straßenbeleuchtung in der Werkstatt von Herrn Klingenberg (Anwohner) nur vorübergehend zu betreiben.

 

Eneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage:

Nach Recherchen zu marktüblichen Preisen in Bezug auf die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage eines Elektrofachbetriebes (Umfang angelehnt an Planzeichnung, s. bitte anbei), muss die Gemeinde Thulendorf mit Kosten in Höhe von ca. 35.000 € rechnen. Hier sind dann Wartungs-, bzw. Unterhaltungs- und Stromkosten exklusive.

 

Auf Grund dieser enormen Kosten wurde Anfang diesen Jahres ein Vor-Ort-Treffen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Thulendorf, Herr Geister, der Firma e.dis, Fachbereich “Kundenlösung Netz / Außenbeleuchtung”, Herr Günther, und dem Bauamt des Amtes Carbäk organisiert, um eine kostengünstigere Variante für die Erneuerung der gesamten Straßenbeleuchtung und deren Umsetzung im Jahr 2022 zu beprechen. Herr Günther hat sich die Ortslage mit allen Gegebnheiten angeschaut, Empfehlungen und anschließend ein Angebot abgegeben, welches folgende Vorteile inne hat:

 

  1. Finanzierung der Baukosten (von 1 bis zu 10 Jahren)
  2. bis zu 80% Stromkostenersparnis pro Jahr
  3. feste Bau- und Unterhaltskosen pro Jahr = Planungssicherheit
  4. Fernwartung = schnell und kostengünstig
  5. zeitnahe Vor-Ort-Reparatur durch die Fa. e.dis =  keine Wartezeiten
  6. Umstellung auf modernste LED-Technik
  7. jeder Zeit bei Bedarf erweiterbar
  8. der ausgeleuchtete Straßenbereich hat nun eine Länge von ca. 250 m
  9. Laufzeit 20 Jahre = Sicherheit für 20 Jahre

 

Finazierungversion (brutto)

Grundvergütung p.a.

Unterhaltskosten p.a.

Stromkosten  p.a.

Gesamtbetrag p.a.

3 Jahre

12.750,49 €

257,04 €

128,91 €

13.136,44 €

5 Jahre

7.650,30 €

257,04 €

128,91 €

8.036,25 €

8 Jahre

4.781,43 €

257,04 €

128,91 €

5.167,38 €

10 Jahre

3.825,15 €

257,04 €

128,91 €

4.211,10 €

 

Das Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamt empfiehlt die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 32.144,10 € (netto) auf 10 Jahre. Dies bedeutet für Gemeinde Thulendorf die geringste finanzielle Belastung bzw. die geringsten Kosten pro Jahr  aller Umsetzungsmöglichkeiten für die o.b. Baumaßnahme:

Die Grundvergütung beträgt 3825,15 € (brutto) pro Jahr.

Die Jahrespauschale für Unterhaltung und Stromkosten beläuft sich auf  385,95 € (brutto) pro Jahr, so dass sich ein fester Jahresbetrag von 4211,10 (brutto) ergibt.

Jede Finazierung, die unterhalb der 10 Jahre liegt, wäre für die Gemeinde finanziell nicht umsetzbar (siehe Finanzierungstabelle oben).

 

Ungeachtet der Dringlichkeit der Erneuerung der gesamten Straßenbeleuchtung (Sicherheitsrelevanz), bedeuten die gleichbleibenden Finanzierungs-, Unterhaltungs und Stromkosten über den Zeitraum von 10 (4.211,10 € brutto p.a.) bzw. 20 (385,95 € brutto p.a. exkl. möglicher Preisanpassungen für z.B. Strom) Jahren absolute Planungssicherheit für die Gemeinde Thulendorf.

 

Wichtig:

Das Angebot der Fa. e.dis zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im OT Klein Lüsewitz hat durch den Inhalt dieses Vertrages “Dienstleistung Licht” ein Alleinstellungsmerkmal. Ein Vergleich mit mit anderen Elektrofachfirmen ist somit nicht möglich bzw. nötig.

 

 

Des Weiteren ist unbedingt zu beachten, dass gemäß § 55 KV M-V bei laufenden Zahlungsverpflichtungen, deren Laufzeit den Finanzplanungszeitraum (Haushaltsjahr) übersteigt, der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock anzuzeigen sind. Dies ist bereits erfolgt.

 

§ 55a KV M-V – Langfristige Verpflichtungen: Entscheidungen zur Begründung sonstiger laufender Zahlungsverpflichtungen, deren Laufzeit den Finanzplanungszeitraum übersteigt, sind der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für Entscheidungen in Geschäften der laufenden Verwaltung, Entscheidungen, die bereits einer anderweitig geregelten Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen oder auf einer erteilten Genehmigung zu Kreditaufnahmen für Investitionen oder Verpflichtungsermächtigungen beruhen, sowie für Entscheidungen auf der Grundlage eines wirksamen Stellenplanes. Die Entscheidung darf erst vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen die Unvereinbarkeit der Entscheidung mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft geltend gemacht hat oder vor Ablauf der Frist erklärt, dass eine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der geordneten Haushaltswirtschaft besteht.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in der Sitzung am 15.08.2022 den Vertrag “Dienstleistung Licht” (Inhalt: Errichtung, Unterhaltung, Stromlieferung)  mit der Fa. e.dis für den Bau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Klein Lüsewitz abzuschließen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Thulendorf und die Stellvertreterin des Bürgermeisters werden ermächtigt, den Vertrag “Dienstleistung Licht” zu unterzeichnen.

Vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Landkreises Rostock gemäß § 55 KV M-V. 

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Finanz. Auswirkung

Die nötigen, finanziellen Mittel für die Umsetzung der o.b. Maßnahme werden für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant bzw. eingestellt. Produktkonto: 54100-5629000.  

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Anlagen

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