Beschlussvorlage - BV/AVK/194/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Thulendorf

bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister

ab 100,00 € die Gemeindevertretung.

 

Folgende Sachspende ist für die Gemeinde Thulendorf eingegangen:

 252,28 EUR von NeuRo Planen GmbH (Förderung der Heimatpflege) (10 Plakate AI Dorffest Thulendorf)

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.08.2022

die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Sachspende im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von

1.) 252,28 EUR von NeuRo Planen GmbH (Förderung der Heimatpflege)

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

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