Beschlussvorlage - BV/BAU/62/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 beinhaltet die Verlagerung des ursprünglichen Pflanzgebotes innerhalb der dafür festgesetzten Flächen außerhalb der gebildeten Flurstücke auf die gebildeten Flurstücke selbst.

Die geplanten Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wurden noch nicht realisiert. Auf Grund der Neuordnung werden diese Maßnahmen nicht innerhalb der bisher dafür festgesetzten Flächen, sondern auf den jeweiligen Flurstücken innerhalb des Geltungsbereichs realisiert.

Dies erfordert eine Änderung des Bebauungsplans Nr.5 gemäß der dafür vorgesehenen Teilbereiche gemäß der Darstellung der Anlage 1.

In diesem Zusammenhang wurde durch die im Voraus, von den Eigentümern der Grundstücksflächen im Plangebiet, abgegebenen Einwilligungserklärungen zur Kostenübernahme klargestellt, dass alle mit den Vorhaben in Verbindung stehenden Kosten durch die Eigentümer übernommen werden. Die Gemeinde ist insofern von allen Kosten freigestellt.

Die Aufstellung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 19 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 217, 218/1, 218/2, 219/1, 219/2, 219/4, 219/8, 219/10, 219/11, 219/12, 219/13, 220, 221, 222, 223/2 (tlw.), 224, 225, 226, 227, 228, 229/1, 229/2, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1, 235/2 236/1, 236/2, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259/1, 259/3, 259/4, 260/1, 260/2, 261, 262/1, 262/2, 263/1, 263/2, 264/1, 264/2, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273/1, 273/5, 273/6, 273/7, 273/9, 273/10, 273/11 und 274 der Flur 2 in der Gemarkung Pastow.
  2. Planungsziel ist die Verlagerung des bestehenden Pflanzgebotes im Plangebiet von den außerhalb der gebildeten Grundstücke befindlichen Flächen auf die jeweiligen Grundstücke (siehe Nr. 1.) im Plangebiet. Dabei verbleibt das Pflanzgebot bilanziell unverändert.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten für die 4. Änderung des B-Plans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf tragen die betroffenen Grundstückseigentümer.

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Anlagen

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