Beschlussvorlage - BV/BAU/81/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bankettmahd in der Gemeinde Roggentin wurde im Zeitraum von 2019 - 2022 durch eine Vertragsbindung (3-Jahresvertrag 2019-2021 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr) durch die Firma Transportkurier Kay Krämer realisiert. Die Vertragslaufzeit endet im Oktober 2022 und die Bankettmahd ist erneut auszuschreiben. Es ist geplant, die Ausschreibung in 2022 durchzuführen. Der Umfang der Ausschreibung soll als Leistung für die Gemeinde Roggentin wieder für eine 3-malige jährliche Mahd ausgeschrieben werden. Die jährlichen Kosten lagen in der Gemeinde Roggentin  bisher bei jährlich rund 6.200,-€. Durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Preise, wird geschätzt, dass ab 2023 sich die Kosten zwischen 8T€ - 9T€ bewegen werden. 

Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung. Gemäß § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit u. ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen. Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019-Amtsblatt M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100T€ nicht übersteigt. Das trifft hier zu. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Ergebnis dessen kann die Bankettmahd durch eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§8 I u. II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V).

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 15.08.2022 die Ausschreibung der Leistung "Bankettmahd 05/2023 - 10/2025" (3-Jahresvertrag 2023-2025 mit Option der Verlängerung für ein Jahr) mittels Beschränkter Ausschreibung gem. §8 I u. II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten für die Bankettmahd belaufen sich bei einer 3- Jahres-Vertragsbindung auf rund 27T€. Ab dem HH-Jahr 2023 sind dafür unter Produkt 54100 (Gemeindestraßen). Produktkonto 562900 (Leistungen Dritter) - jährlich 9T€ vorgesehen.

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