Beschlussvorlage - BV/BAU/84/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Thulendorf ist im Rahmen der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens seit 2020 im Bauhof eingeordnet. Dazu gehört auch die Unterhaltung der Banketten innerhalb der Gemeinden. Die dafür erforderlichen Kapazitäten (maschinell und zeitlich) können durch den Bauhof nicht geleistet werden. In den letzten zwei Jahren wurde die Bankettmahd durch Anmietung von Geräten überbrückt. In den Gemeinden Broderstorf und Roggentin wurde die Leistung  "Bankettmahd" seit 2016 an Dritte durch 3-Jahresvertragsbindungen vergeben. Der Vertragszeitraum endet im Oktober 2022.

Die Bankettmahd ist erneut auszuschreiben. Es ist geplant, die Ausschreibung in 2022 durchzuführen. Der Umfang der Ausschreibung soll als Leistung für die Gemeinde Thulendorf (wie in Broderstorf u. Roggentin) für eine 3-malige jährliche Mahd  für 5,2 km ausgeschrieben werden.

Durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Preise, wird geschätzt, dass ab 2023 sich die Kosten zwischen 6 T€ - 7 T€ bewegen werden. Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung. Gemäß § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit u. ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen. Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019-Amtsblatt M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100T€ nicht übersteigt. Das trifft hier zu. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Ergebnis dessen, kann die Bankettmahd durch eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§ 8 I u. II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V).

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.08.2022 die Ausschreibung der Leistung "Bankettmahd 05/2023 - 10/2025" (3-Jahresvertrag 2023-2025 mit Option der Verlängerung für ein Jahr) mittels Beschränkter Ausschreibung gem. §8 I u. II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten für die Bankettmahd belaufen sich bei einer 3- Jahres-Vertragsbindung mit Option einer einjährigen Vertragsverlängerung auf rund 28T€. Ab dem HH-Jahr 2023 sind dafür unter Produkt 54100 (Gemeindestraßen). Produktkonto 562900 (Leistungen Dritter) - jährlich 7T€ vorgesehen.

Loading...