Beschlussvorlage - BV/BAU/103/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In Gemeinde Broderstorf OT Teschendorf existiert auf der Straße „Am Storchennest“ ein Teilstück, von ca. Hausnummer 5,7 (FStk’e 241,242, Flur1) bis Hausnummer 8 (FStk 273, Flur 1), eine Kopfsteinpflasterstraße. Davor und danach ist die Straße asphaltiert. Auf Grund der holprigen Oberflächenbeschaffenheit einer Kopfsteinpflasterstraße versucht wohl der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Bandelstorf kommen, mindestens zur Hälfte mit dem Kfz halbseitig auf dem Gehweg zu fahren. Ungeachtet dessen, dass dies verkehrsrechtlich verboten ist, birgt das natürlich auch eine große Gefahr für die Fußgänger, die diesen Gehweg auf dem o.b. Teilstück benutzen. Ganz besonders gefährlich ist es für die Kunden der Fa. Biofrisch Nordost Gemüse GmbH (Hausnummer 3 (FStk 248, Flur 1), die dort den Verkaufsbereich zum Gehweg verlassen.

Da hier dringender Handlungsbedarf besteht, wurde ein Ortsbesichtigungstermin organsiert.

An dieser Ortsbesichtigung in Teschendorf DBR20 am 11.05.2022, an der neben Vertreter der Polizei, Herr Feist, Herr Günther, Herr und Frau Kampf, Herr Brinkmann, Vertreter des Amtes Carbäk, Frau Fahl und Frau Gertenbach, Vertreter der Gemeinde, die Bürgermeisterin,  Frau Elgeti, Vertreter des Baulastträgers der DBR20, Herr Titzler, Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde, Frau Pohl und Herr Adler, teilgenommen haben, wurde für den Bereich der Straßenpflasterung Höhe des Bio-Hofladens der Fa. Biofrisch Nordost Gemüse GmbH folgende Maßnahme übereinstimmend festgelegt:

  • Das Versetzen von in diesem o.b. Bereich stehenden Straßenleuchten vom Gehwegrand an den Fahrbahnrand, wobei der Mindestabstand von 0,5 m zum Fahrbahnrand nicht unterschritten werden darf.

Die Maßnahme soll das Befahren des Gehweges unattraktiv machen und ein Befahren so verhindert werden. Gleichzeitig wird dieses Vorhaben von allen Beteiligten als das mildeste Mittel angesehen.

Das Angebot des Wartungsvertragsnehmers, die Stadtwerke Rostock, beinhaltet Kosten in Höhe von 6622, 35 €.

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.08.2022, die Umsetzung von drei Lichtpunkten im OT Teschendorf (von ca. Hausnummer 5,7 {FStk’e 241,242, Flur1} bis Hausnummer 8 {FStk 273, Flur 1}). Die Bürgermeisterin der Gemeinde Broderstorf, Frau Elgeti, und der Stellvertreter der Bürgermeisterin, Martin Noak, werden ermächtigt, den Auftrag für die o.b. Baumaßnahme die zu erteilen bzw. zu unterzeichnen..

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsjahr

Produkt

Konto

verfügbar gesamt

AO

noch verfügbar

2022

54100

5236000

35.000,00 €

4.351,52 €

30.648,48 €

 

Das Produktsachkonto 54100-52360000 (Gemeindestraßen-Unterhaltung der Maschinen und techn. Anlagen) weist noch ein Verfügungsrahmen in Höhe von 30.648,48 € auf. Die Finanzierung der Baumaßnahme ist im Haushalt 2022 gesichert.

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Anlagen

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