Beschlussvorlage - BV/BAU/105/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Jahr 2022 wurden der Gemeinde Thulendorf für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge die Pauschale in Höhe von 12.651,67 Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen. Die Verwendung der Mittel ist zu entscheiden.

Die Pauschale aus den Jahren 2020 und 2021 werden gem. den Beschlüssen GV 08/10/2020 und GV 04/02/2021 für den Ersatzneubau des Gehweges Zur Mühle 56 – 38 verwendet. Weitere Mittel sind im Haushalt für dieses Vorhaben nicht eingestellt.

Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob die pauschalen Mittel des finanziellen Ausgleichs der weggefallenen Straßenausbaubeiträge 2022 für den Ersatzneubau des Gehweges Zur Mühle verwendet werden sollen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Der Gehweg Zur Mühle befindet sich auf den Flurstücken 39/3, 18/30 und 18/38, Flur 1, Gemarkung Thulendorf, die sich im Gemeindeeigentum befinden. Auswirkungen sind nicht bekannt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.08.2022 die Verwendung des Zuwendungsbetrages für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge für das Jahr 2022 für den Ersatzneubau des Gehweges Zur Mühle 56 – 38 in Neu Thulendorf.

Die Maßnahme soll ausgeschrieben werden und der Bürgermeister und seine Stellvertretreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten der Maßnahme werden auf 75.000,00 Euro geschätzt. Die Sanierungsstrecke ist 257 m lang. Es werden 295 Euro / m benötigt.

 

Es stehen auf dem Konto 54100.2332001.6824200 folgende Mittel zur Verfügung:

 

Zuweisungsbetrag 2020 13.605,74 Euro

Zuweisungsbetrag 2021 12.736,00 Euro

Zuweisungsbetrag 2022         12.651,67 Euro

Gesamt 38.993,47 Euro

 

Mit diesen zur Verfügung stehenden Mitteln können ca. 130 m Gehweg saniert werden.

 

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Anlagen

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