Beschlussvorlage - BV/HRA/233/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der bestehende Vertrag läuft unverändert bereits seit dem 01.01.2012.

Seitdem ist das Tierheim Schlage ein verlässlicher Partner, den es auch darum zu halten gilt, weil andere derartige Dienstleister nachweisbar schwer zu finden und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht günstiger sind.

Wie in der Präambel des Vertrags beschrieben, handelt es sich bei der Fundtierunterbringung um eine kommunale Pflichtaufgabe.

Der Vertrag wird diesseits auch in praktischer Hinsicht benötigt. Das letzte Fundtier im Jahre 2021 war ein Hund, der von den gesetzlichen Rahmenbedingungen her mindestens 6 Monate im Tierheim betreut, gefüttert und gepflegt werden musste, bevor er überhaupt vermittelt werden durfte.

Auch das Tierheim Schlage sieht sich seit Jahren steigenden Kosten ausgesetzt. Hinzu kommt die in der Rechnung angesprochene Neuregelung der Verwaltungsvorschrift Fundtiere, welche eine Erweiterung der als Fundtiere geltenden Tierarten umfasst und so auch den Anwendungsbereich für die Kommunen oder eben dem, für diese tätigen, Tierheim erweitert.

Das Tierheim schlägt eine Erhöhung der pauschalen Vergütung um 0,25 Euro pro Einwohner mit Hauptwohnsitz im Amtsgebiet vor. Ob das ausreicht, um die höheren Kosten zu decken, ist dabei keiner Seite bekannt, stellt jedoch einen ersten Ansatz dar. Die Verwaltung schlägt vor, hier mitzugehen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 25.08.2022 die Änderung des Vertrags über die Regelung der Fundtiervereinbarung im Trägerverbund Tierheim Schlage gemäß anliegendem Entwurf.

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Finanz. Auswirkung

Die Änderung des Vertrages bringt Mehrkosten in Höhe von 2.009,25 Euro mit sich. Diese sind gedeckt durch die vorhandenen finanziellen Mittel auf den Produktkonten 12200.5255900 und 12200.5615000 im Teilbereich 1.

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Anlagen

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