Beschlussvorlage - BV/AVK/196/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Amtsausschuss muss über die Annahme von Spenden an das Amt und seine Einrichtungen beschließen, da in der KV M-V, anders als zu Spenden an die Gemeinden, keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind.

 

Am 18.06.2022 wurde ein Sommerfest der freiwilligen Feuerwehren des Amtes Carbäk in Thulendorf veranstaltet. Schirmherr ist der Amtswehrführer.

 Folgende Spenden sind eingegangen:

1.) 500,00 EUR von H.S. Nord Container Handelsgesellschaft mbH

2.) 500,00 EUR von Gasthof Lindenkrug GmbH

3.) 500,00 EUR von Kentzler GmbH

4.) 250,00 EUR von Informatik Center Roggentin

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 25.08.2022 die Annahme der unter Nr. 1 bis 4 aufgeführten Geldspenden.

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Finanz. Auswirkung

Derzeitig werden die Spenden auf den Verwahrkonten 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss des Amtsausschusses werden diese auf das Produktkonto 12600.462900 (Brandschutz/ sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1, umgebucht.

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