Beschlussvorlage - BV/HRA/234/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Roggentin stammt aus dem Jahre 2005. Obwohl es einen Anstoß zu ihrer aufwendigen Kalkulation gegeben haben muss, ist sie zu keinem Zeitpunkt zur Anwendung gelangt.

Die Nachfrage des Rechtsamtes im Jahre 2013 beim damaligen Bürgermeister Herrn Bünger ergab, dass das Rechtsamt die Satzung bitte ruhen lassen soll.

Selbstverständlich hat die Gebührensatzung aufgrund des immensen Zeitablaufs hinsichtlich der Kalkulation ihre Rechtmäßigkeit längst eingebüßt und kann in dieser Fassung per se nicht mehr angewendet werden.

Es wird empfohlen, sie aufzuheben.

Gleichzeitig wird darum gebeten, darüber zu beraten, ob in Anpassung zur ebenfalls angedachten, sich momentan in der Prüfung befindlichen, Neufassung der Straßenreinigungssatzung trotz des jahrelangen, offensichtlichen Nichtbedarfs eine neue Gebührensatzung erstellt werden soll.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022 die Aufhebung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Roggentin vom 07.06.2005 samt ihrer 1. Änderung vom 19.09.2005.

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Finanz. Auswirkung

Da bislang keine Umsetzung, die mit Einnahmen verbunden gewesen wäre, erfolgte, sind auch keine Mindereinnahmen zu berücksichtigen.

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Anlagen

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