Beschlussvorlage - BV/AVK/202/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf wurden bis zum 01.09.2022 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 01.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) sechs Anträge eingereicht.

 

Der Antrag Nr. 4 (Dorffest in Neuendorf) ist am 30.10.2022 eingegangen. 

Gemäß Punkt II Nr.2  der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf sind Anträge bis zum 01.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltsjahr, in begründeten Ausnahmefällen bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Maßnahme, zu stellen. Ein begründeter Ausnahmefall liegt dem Amt Carbäk nicht vor.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

 Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.11.2022 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

  1. Volkssolidarität    1.300,00 €

 

  1. Seniorenvertretung                                      5.650,00 €

 

  1. Carbäksänger                                                 650,00 €
     
  2. Dorffest in Neuendorf                                     400,00 €
    (Eingang: 30.10.2022) 
     
  1. 5     SV Pastow e.V. Nachwuchsturniere               500,00 €

 

6.     SV Pastow e.V. Nachwuchstrainer               2000,00 € 

 

7.     SV Pastow e.V. Förderung Nachwuchs         500,00 €

 

  

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkungen:

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 9.100,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 4 in Höhe von 8.000,00 €.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 5 – 7 in Höhe von 3.000,00 €.

 

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Anlagen

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