Beschlussvorlage - BV/LBE/029/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vertragspartner E.ON hat alle Stromlieferverträge mit dem Amt Carbäk für alle Gemeinden fristwahrend zum 31.12.2022 gekündigt. Die Stromlieferverträge beinhalten insbesondere alle Gebäude sowie Straßenbeleuchtungen der Gemeinde Thulendorf.

 

Die Lage auf den Energiemärkten ist seit Monaten angespannt und historisch einzigartig. Die Beschaffungspreise für Energie haben sich in der Vergangenheit vervielfacht und sind nicht mehr maßgebend zu kalkulieren, so dass die Energieversorger die Lieferverträge fristgerecht kündigen. In diesem Dilemma befinden sich auch andere Kommunen.

 

Die Stromlieferung muss zeitnah ausgeschrieben werden, um die Versorgung ab dem 01.01.2023 zu gewährleisten. Der Umfang der Ausschreibung soll die Lieferleistung für elektrische Energie für ein Jahr umfassen. Die Gemeinde Thulendorf hatte im Jahr 2021 für ihre Gebäude sowie Straßenbeleuchtungen einen Stromkostenverbrauch in Höhe von insgesamt 12.300,00 Euro brutto. Aktuell befindet sich der Markt, im Vergleich zum Vorjahr, auf einem sehr hohen Niveau und es kann aus Sicht des Amtes nicht abgeschätzt werden, wie die Entwicklung langfristig verläuft.

 

Der Grundversorger E.ON hat telefonisch versichert, dass die Gemeinde mit ihren Gebäude und Straßenbeleuchtung in die Grundversorgung fällt, wenn bis zum 01.01.2023 kein neuer Stromliefervertrag geschlossen wurde. Bei allen Abnahmestellen handelt es sich um sogenannte Standardlastprofile, so dass die Versorgungssicherheit durch den Grundversorger sichergestellt ist.

 

Aktuell ist der Grundversorgungspreis geringer als der Börsenpreis. Augenblicklich müssen die Kunden in der Grundversorgung von E.ON 0,28 €/kWh netto zuzüglich einer jährlichen Zählergebühr in Höhe von 150,00 € netto bezahlen. Diese Grundversorgungspreise werden zeitnah angepasst. Die Anpassung könnte in zwei Varianten erfolgen.

 

Varianten:

  1. Festpreis wie aktuell (0,28 €/kWh netto + Zählergrundgebühr 150,00 € netto im Jahr), nur mit einem deutlich höheren Preis (Konditionen können aufgrund der Börsenpreise nicht gehalten werden).
  2. Spotpreis-Verfahren = In diesem Verfahren richten sich die Kosten je kWh nach den tagesaktuellen Börsenkursen. Kunden erhalten keinen Festpreis pro kWh. Zur Berechnung wird ein Mittelwert gebildet, so dass der tatsächliche Arbeitspreis nicht vorhergesagt werden kann. Dieses Verfahren birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Zu den Kosten je kWh kommt die Zählergrundgebühr pro Jahr hinzu (mehr als aktuell 150,00 €).

 

Vor- und Nachteile der Grundversorgung:

 

Vorteile:

        Versorgungssicherheit

        kurze Kündigungsfristen

 

Nachteile:

                    keinen persönlichen Ansprechpartner für Fragen zur Rechnung, Vertragskonto etc. (normale Kundenhotline)

                    Stichtagsrechnung entfällt (Jahresrechnungen erfolgen nicht zum Stichtag 31.12., sondern unterschiedlich – Abnahmestelle 1 = Stichtag 31.05.2023; Abnahmestelle 2 = Stichtag 31.10.2023 etc.)

                    neue und unterschiedliche Vertragskontennummern (erhöhter Aufwand in der Buchhaltung des Amtes Carbäk)

 

Informationen über die Preisentwicklungen der Grundversorgung werden in den nächsten Wochen erwartet. Definitiv kann festgehalten werden, dass die Grundversorgungstarife zum 01.01.2023 neugestaltet sein werden. Die Preisanpassung der Grundversorgung bei E.ON wird zum 01.11.2022 bzw. 01.12.2022 erwartet.

 

Die Gemeindevertretung kann beschließen, mit den Abnahmestellen in die Grundversorgung zu gehen, da Sie definitiv den Schutz der Versorgungssicherheit genießen. Jedoch ist die Planungssicherheit bezüglich der Kosten nicht mehr gegeben. Diese Kosten können ebenfalls ab dem 01.01.2023 explodieren. Die Grundversorgung birgt Chancen und Risiken zugleich. Die Idee der Kunden in die Grundversorgung zu wechseln, sind allen Stromlieferanten bekannt und nicht gewünscht. Stromlieferanten kaufen elektrische Energie am Markt für ihre Kunden zur Versorgungssicherheit ein und haben immer ein Planungskontingent für die Grundversorgung. Die Grundversorgung ist aber nie ein Hauptaugenmerk der Stromlieferanten.

 

E.ON würde den Gemeinden derzeit einen Arbeitspreis von 0,65 €/kWh bis 0,70 €/kWh anbieten. E.ON kann und wird keinen reinen Arbeitspreis unter 0,50 €/kWh für nächstes Jahr anbieten. Die Chance, einen anderen Stromlieferanten zu bekommen, der einem Arbeitspreis unter 0,50 €/kWh netto anbietet, wird sehr gering sein.

 

E.ON bezieht seinen Strom an der Börse von EEX German Power Futures. In der Anlage sind die Arbeitspreise für August 2022 und September 2022 abgebildet. Im August lag der Arbeitspreis bei 0,663 €/kWh und im September 2022 bei 0,525 €/kWh.

 

Die Lieferleistung von elektrischer Energie muss ausgeschrieben werden. Gemäß § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Öffentliche Ausschreibung, durch die Beschränkte Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) oder durch die Verhandlungsvergabe (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb). Die Öffentliche Ausschreibung wird empfohlen, um den Wettbewerb soweit wie möglich zu öffnen. Die Bindefristen sind aufgrund der Energiemarktlage so kurz wie möglich zu wählen, vielleicht 2 bis 3 Stunden nach Eröffnung der Angebote. Eine kurze Bindefrist ergibt sich aus dem Einkaufsablauf der Bieter. Die Bieter orientieren sich an den aktuellen Börsenkursen und bieten ihren Einkaufspreis zzgl. der Wagniszuschläge an. Der Wagniszuschlag kann mit einer dreißigtägigen Bindefrist deutlich höher ausfallen, da die Bieter die Energie erst ab Auftragserteilung einkaufen können. Ebenfalls gibt E.ON bietet aktuell Angebote mit einer zweistündigen Bindefrist an.

 

Für die schnelle Auftragserteilung ist es sinnvoll, dass der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilen. Hierzu ist ein Beschluss der Gemeindevertreter notwendig.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Variante 1

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.10.2022 die Ausschreibung der Leistung Stromliefervertrag für die kommunale Straßenbeleuchtung und Gebäude für das Jahr 2023 mittels öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO.

 

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Variante 2

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.10.2022, dass die von der Kündigung des Stromliefervertrages betroffenen Abnahmestellen ab dem 01.01.2023 in die Grundversorgung wechseln. Das Amt Carbäk prüft regelmäßig, ab welchem Zeitpunkt die Grundversorgung im Verhältnis zu einem Stromliefervertrag nicht mehr wirtschaftlich ist. Nach einer kurzen Mitteilung an den Bürgermeister startet das Amt Carbäk die Ausschreibung für einen Stromliefervertrag bis zum 31.12.2022 für die kommunale Straßenbeleuchtung und Gebäude mittels öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO zu.

 

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten für die Stromlieferung belaufen sich bei einem Jahresvertrag bei einem Verbrauch von ca. 38.909 kWh auf rund 70.7250,00 Euro brutto. Ab dem HH-Jahr 2023 sind dafür unter den entsprechenden Produktkonten (Gebäude und Straßenbeleuchtung) die eingestellten Mittel entsprechend zu erhöhen.

 

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Anlagen

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