Beschlussvorlage - BV/BAU/145/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Broderstorf stellt bereits seit geraumer Zeit fest, dass aufgrund der stetig wachsenden Gemeinde (Zuzug junger Familien, Erschließung neuer Wohngebiete etc.) in den vergangenen Jahren ein „Platzproblem“ für Gemeindefeste und Sportveranstaltungen im Gemeindegebiet zu verzeichnen ist. Kurzfristig ist dieses Problem nur lösbar über eine Splittung der geplanten Feste in die jeweiligen Ortsteile. Dies stellt jedoch keine langfristige Lösung dar.

In der Gemeinde Broderstorf leben derzeit 3815 Einwohner. Die wesentlichen gesellschaftlichen und Freizeitaktivitäten gehen vom SV Pastow und der Seniorenvertretung Pastow/ Neuendorf/Broderstorf aus. Beim SV Pastow ist Fußball die bestimmende Sportart.

 

Es gibt vielfältige Interessen im Freizeitbereich für die bislang nur eingeschränkt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Dies sowohl im sportlichen Bereich (bspw. Tischtennis im Gemeindezentrum) als auch für Gemeindefeste der gesamten Gemeinde (fehlende Örtlichkeit mit Infrastruktur).

 

Der Ausschuss empfiehlt daher die Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Fest- und Veranstaltungsplatz und schlägt als Fläche hierfür die Fläche zwischen ehemaliger Kartoffelstube und dem Sportplatz des SV Pastow vor.

Die Gemeinde wird um Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses gebeten.

Hinweise aus dem Fachamt:

Sofern sich die Gemeinde für die Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Festplatz entscheidet, müssen zunächst die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine solche Halle kann nur auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit entsprechender Zweckbestimmung „Gemeinbedarf“ errichtet werden. Eine solche Fläche steht der Gemeinde in keinem ihrer aktuellen Bebauungspläne zur Verfügung. Die vom Sozialausschuss vorgeschlagene Fläche zwischen ehemaliger Kartoffelstube und Sportplatz befindet sich aktuell bauplanungsrechtlich im Außenbereich, ist aber im Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf bereits vorgesehen als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „kulturell dienende Gebäude und Einrichtungen“.

Auszug Vorentwurf 4. Änderung FNP Broderstorf

Je nachdem, wie „eilig“ es die Gemeinde mit der Mehrzweckhalle hat, könnte parallel zum Flächennutzungsplan bereits der B-Plan vorbereitet werden, sodass im günstigsten Fall Ende 2024 die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind und dann mit der weiteren Planung (Ausschreibung Planungsleistungen) begonnen werden könnte.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Die vorgeschlagene Fläche in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 113/2 befindet sich in Privateigentum und müsste von der Gemeinde gekauft werden. Entsprechende finanzielle Mittel wären dann für den entsprechenden Haushalt (ggf. 2024/2025) zu planen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.11.2022 die Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Fest- und Veranstaltungsplatz am Standort in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 113/2. (Grundsatzbeschluss).

 

Das Amt wird beauftragt die Gemeindevertretung entsprechend zu informieren, sobald mit der Umsetzung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Aufstellung B-Plan, Grundstückskauf) begonnen werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushalt und im Haushalt 2023 fallen zunächst noch keine Kosten an. Sofern sich die Gemeinde für die Aufstellung eines B-Plans am Standort entscheidet sind entsprechende Mittel in der Haushaltsplan 2024 vorzusehen.

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