Beschlussvorlage - BV/HAU/173/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf, die am 17.12.2022 Rechtskraft erlangt, kann die Gemeindevertretung einen ehrenamtlich tätigen Jugendbeauftragten bestellen.

Dieser erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 €.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf bestellt in ihrer Sitzung am 28.11.2022 Frau/ Herr ……………….. mit Wirkung vom 01.01.2023 zum/ zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Poppendorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Unter dem Produktkonto 36200.5019000 sind jährlich 3.600,00 € für den Jugendbeauftragten und auf 36200.5415900 insgesamt 1.400,00 als Zuschuss für die Jugendarbeit (Sachkosten) eingestellt.

 

 

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