Beschlussvorlage - BV/LHU/327/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung und der dazugehörige Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Roggentin erarbeitet

Die Planung des Haushaltes erfüllt die Anforderung an einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemHVO-Doppik M-V.

Der Haushalt der Gemeinde Roggentin beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 

Nachtrag aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 15.11.2022:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt am 15.11.2022 den vorliegenden Haushalt 2023 mit den besprochenen Änderungen in der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.11.2022 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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