Beschlussvorlage - BV/Käm/409/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung und der dazugehörige Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet Die Planung des Haushaltes erfüllt die Anforderung an einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemHVO-Doppik M-V. Der Haushalt der Gemeinde Poppendorf beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.11.2022 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Anlagen

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