Beschlussvorlage - BV/LBE/031/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Einbeziehung der Flurstücke in der Gemarkung Neu Broderstorf, Flur 1, Flurstücke 110/5, 110/6, 110/7 und 110/9. Teilflächen der Flurstücke 110/5 und 110/6 werden aktuell in der 4. Änderung des FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen. Alle weiteren Flurstücke (Teilfläche von Flurstück 110/6, Flurstücke 110/7 und 110/9) werden als Grünfläche/gesetzlich geschütztes Biotop dargestellt.

 

Die Einbeziehung der vorgenannten Flurstücke in die 4. Änderung des FNP ist nicht vorgesehen und nach telefonischer Rücksprache mit dem Planungsbüro auch nicht umsetzbar. Es gibt eine Festlegung im Raumordnungsprogramm, die besagt, dass die Ortsteile nicht miteinander verbunden werden sollen.

 

Exkurs:

Die Teilflächen aus den Flurstücken 110/5 und 110/6 sind in der 4. Änderung bereits als Wohnbauflächen ausgewiesen. Nach der GV würde Herr Kutz die Antwort erhalten, dass alle Flurstücke in der 4. Änderung des FNP dargestellt sind, aber nur zwei Flurstücke als Wohnbauflächen ausgewiesen sind. Alle anderen Flurstücke sind Grünflächen bzw. gesetzlich geschützte Biotope.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf wird um Positionierung gebeten.

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2022 die Einbeziehung der Flurstücke 110/5, 110/6, 110/7 und 110/9, Flur 1, Gemarkung Neu Broderstorf als Wohnbauflächen in die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf gem. Antrag des Antragstellers vom 07.11.2022.

 

Abstimmungsergebnis:

_JA-Stimmen  _Nein-Stimmen  _ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für das laufende Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans belaufen sich auf 162.620,97 € brutto. Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 finanzielle Mittel in Höhe von 165.000,00 € zur Verfügung. 

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Anlagen

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