Beschlussvorlage - BV/BAU/161/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Fortsetzung des Projektes zur Umsetzung der WRRL ist die Ermittlung des ökologisch begründeten Mindestabflusses für den Peezer Bach im Bereich des Umfluters des Mühlenteiches notwendig geworden. Die Berechnung soll Auskunft geben über die möglichen Maßnahmen zur Wasserverteilung zwischen dem Umfluter und dem Mühlenteich.

Die Leistungen wurden über den Rahmenvertrag zwischen dem Land MV und biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH abgefragt und durch das STALU MM geprüft.

Da die Gemeindevertretung nicht innerhalb der Bindfrist des Angebotes tagte, übernahm der Bürgermeister die Beauftragung als Eilentscheidung, um weitere Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Es sind keine bekannt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.11.2022 die Eilentscheidung gem. § 39 Abs. 3 S. 3 KV M-V des Bürgermeisters vom 12.07.2022 zur Beauftragung der Berechnung des ökologisch begründeten Mindestabflusses an biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH gem. § 39 Abs. 3 S.4 KV M-V zu genehmigen.

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Finanz. Auswirkung

Auf dem Produktkonto 55200.7853200.096000 stehen rund 164.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Fianzierung ist gesichert.

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Anlagen

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