Beschlussvorlage - BV/BAU/167/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 01.01.2019 besteht ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag für die gesamte Straßenbeleuchtungsanlage zwischen der Gemeinde Broderstorf und der Firma „Stadtwerke Rostock AG“. Dieser wurde aus wirtschaftlichen Gründen seitens der „Stadtwerke Rostock AG“ fristgemäß zum 31.12.2022 gekündigt.

Aufgrund dessen ist zu empfehlen, eine erneute Vergabe in Form einer Öffentlichen Ausschreibung für diesen Servicevertrag vorzubereiten und umzusetzen.

Im Zuge dieser Vorbereitung wurden bereits das Leistungsverzeichnis und die Leistungsbeschreibung an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Des Weiteren wurde mit dem Rechtsamt des Amtes Carbäk der Wartungsvertrag inhaltlich überarbeitet.

 

In den letzten Haushaltsjahren wurden für die Gemeinde Broderstorf durchschnittlich 30.000€ für die jährlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten (inkl. Unfallmasten) kalkuliert. Diese ausreichende Kalkulation wird auch für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eingeplant. Der Grund für die finanzielle Planung von mindestens 2 Jahren ist der § 6 „Vertragslaufzeit“ des Wartungs- und Instandhaltungsvertrages (siehe bitte Anlage).

 

 

§ 6 „Vertragslaufzeit“

 

(1)                                                                 Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen.                                     Vertragsbeginn ist der 01. Januar 2023.

 

(2)                                                                 Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Vertragsende schriftlich kündigt wird. Dies gilt jedoch maximal für 4 Jahre.

 

 

An dieser Stelle ist ergänzend zu erwähnen, dass die bevorstehende LED-Umstellung per Retrofit-Verfahren 2023 im gesamten Gemeindegebiet eine zusätzliche Einsparung in diesem Bereich zur Folge hat. Somit sind auch weitere, kleinere unvorhersehbaren Ausgaben gesichert (z.B. im Jahr 2022 wurden übermäßig viele Unfallleuchten instandgesetzt).

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2022 die Ausschreibung des Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die öffentliche Straßenbeleuchtungsanlage mittels einer Öffentlichen Ausschreibung nach UVgO in Verbindung mit dem Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihr 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu erteilen bzw. den  Wartungs- und Instandhaltungsvertrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Angelehnt an den Inhalt des Wartungs- und Instandhaltungsvertrages, sind die finanziellen Mittel auf dem Produktkonto 54100.523600 eingeplant. Die Finanzierung ist gesichert.

 

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Anlagen

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