Beschlussvorlage - BV/BAU/172/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 18.03.2022 ist die Satzung zum 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf für die Gebietserweiterung des Wohngebiets Poppendorf-Fasanenberg rechtskräftig. Bereits im Jahr 2021 erfolgte mit dem Planungsverband Region Rostock eine enge Abstimmung, in dessen Ergebnis eine Erweiterung der Gebietsfläche um weitere 12 Grundstücke unter der Voraussetzung zulässig ist, wenn der Zuzug im engen Zusammenhang mit neuen Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet steht. Diese Voraussetzung kann die Gemeinde mit dem vorhandenen Düngemittelwerk der YARA GmbH & Co.KG als auch mit dem geplanten Technologiezentrum erfüllen.

Hierzu hat die Gemeindevertretung am 04.10.2021 auch bereits einen entsprechenden Beschluss zur Gebietserweiterung mit Beauftragung des Planers Herrn Dipl-Ing. R. Böhm mittels Nachtragsangebot als auch einen entsprechenden Kriterienkatalog zur Vergabe der Grundstücke gefasst.

Da das Aufstellungsverfahren zur Satzung zum 1. BA des B-Plans 3-2 Poppendorf seinerzeit zu weit vorangeschritten war und auch aus Kapazitätsgründen des Planers, wurde sich nach Beschlussfassung mit dem Planer darauf geeinigt den Plan zum 1. BA zunächst auf den Weg zu bringen und den Plan zum 2. BA im Anschluss hinterherzuschieben.

Der Planer hat nunmehr das Angebot zum 2. BA bzw. für den 2. Teilbereich des B-Plans 3-2 der Gemeinde Poppendorf eingereicht.

In Anlehnung an den Beschluss der Gemeinde v. 04.10.2021 kann nachfolgender Beschluss zur Beauftragung der Planungsleistungen zum 2. BA gefasst und das Aufstellungsverfahren nunmehr vorangetrieben werden.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Gebietserweiterung erfolgt auf Flächen der Gemeinde Poppendorf (Poppendorf, Flur 1, Flurstück 315) als auch auf Privatflächen (Poppendorf, Flur 1, Flurstück 319).

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 16.01.2023 die Beauftragung des Planungsbüros Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, Dipl.-Ing. Reinhard Böhm, Warnowufer 59, 18057 Rostock zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-2/2. Teilbereich der Gemeinde Poppendorf.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. 

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Finanz. Auswirkung

Das Angebot von Herrn Böhm schließt mit einer Angebotsendsumme in Höhe von 23.596,61 € brutto.

 

Im TH 2 wurden auf dem Produktkonto 51100.5625500 im kommenden Haushaltsjahr 2023 keine finanziellen Mittel eingeplant. Jedoch stehen aus dem Haushaltsjahr 2022 noch finanziellen Mittel in Höhe von 22.666,94 € zur Verfügung, welche in das Jahr 2023 übertragen werden können. Eine kleine Deckung wird nötig sein. Diese ist jedoch über den Deckungskreis gewährleistet.  H

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Anlagen

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