Informationsvorlage - BV/LBE/024/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.10.2022 beschlossen, dass der Beschlussvorschlag BV/LBE/024/2022 in den März 2023 vertagt werden soll. Die Gemeindevertretung sah den Abschluss eines Stromliefervertrages zu den damaligen Konditionen kritisch, da die Grund- und Ersatzversorgungstarife bei E.ON GmbH deutlich günstiger sind, als ein neuer Stromliefervertrag. Die Abnahmestellen der Gemeinde Broderstorf in den Grundversorgungstarif wechseln zu lassen, war wirtschaftlicher.

 

Aufgrund der damaligen Situation und politischen Lage wurde an das Amt Carbäk der Auftrag erteilt, den Strommarkt in der Zeit von Oktober 2022 bis März 2023 zu beobachten und im März 2023 eine erneute Einschätzung zu geben.

 

Nach der Gemeindevertretersitzung im Oktober 2022 gab es eine leichte Senkung der Strompreise an der Börse sowie eine politische Entscheidung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der gestiegenen Energiekosten. Der Staat plant eine Entlastung der Verbraucher ab dem 01.01.2023. Die sogenannte Strompreisbremse deckelt den Strompreis für einen Grundbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauches an Strom für Verbraucher auf 40 ct/kWh brutto. Übersteigt der Verbrauch den Grundbedarf, wird dann der aktuelle Markt- bzw. Vertragspreis fällig. Alles was über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird von den Versorgern mit der Abschlagsrechnung verrechnet. Die Strompreisbremsen sollen alle Vertragskunden erhalten.

 

Nach Rücksprache mit Frau Rohloff von E.ON GmbH gab diese zu bedenken, dass wenn das Amt Carbäk und die Gemeinden weiterhin am Entschluss festhalten in die Grund- und Ersatzversorgung zu fallen, der Preisdeckel nicht greifen kann. Nach Festlegung des Gesetzesentwurfes steht die Preisbremse nur den Kunden zu, die sich in einem Vertragsverhältnis mit einem Energieversorger befinden. E.ON ist in dem Versorgungsgebiet der Grundversorger und es liegt in seiner Verantwortung, die Energielieferung mit Strom sicherzustellen. Ob die Sicherstellung einem Vertragsverhältnis gleichsteht, konnte Frau Rohloff nicht klar beantworten. So würde das Amt Carbäk sowie die Gemeinden nach dem damaligen Stand nicht von den Preisbremsen profitieren.

 

Unverbindliche Anfragen bei anderen Stromlieferanten hat ergeben, dass die Gemeinde Broderstorf kein bzw. ein wirtschaftlich schlechtes Angebot erhalten würde, da die Zahl der Abnahmestellen und den damit verbundenen Abnahmemengen zu gering sind. Diese unverbindliche Anfrage wurde ebenfalls für das Amt Carbäk sowie den anderen Gemeinden gestellt, mit gleichem Ergebnis.

 

Dieses Ergebnis wurde dem Amtsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2022 berichtet. Daraufhin erfolgte innerhalb des Gremiums eine interne Beratung und es wurde festgelegt, dass das Amt Carbäk für alle amtseigenen und gemeindeeigenen Abnahmestellen ein Stromliefervertrag abfragt, um den wirtschaftlichsten Arbeitspreis für alle zu erzielen.

 

Das Amt Carbäk hat für sich und alle vier Gemeinden einen Stromliefervertrag mit der SWS Energie GmbH, Stadtwerke Stralsund, für ein Jahr (01.01.2023-31.12.2023) geschlossen.

 

Der vertragliche Arbeitspreis/Energiepreis beträgt 39,68 ct/kWh netto. Zu dem Arbeitspreis/ Energiepreis kommen weitere Umlagen, Steuern und Mehrwertsteuer.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Stromlieferung sind im HH-Jahr 2023 auf den entsprechenden Produktkonten (Gebäude und Straßenbeleuchtung) eingestellten.

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