Beschlussvorlage - BV/AVK/209/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Roggentin berücksichtigt in ihrem Haushaltsplan jährlich Gelder für z.B. den SV Pastow e.V., die Volkssolidarität-Ortsgruppe Roggentin sowie für die Chorleitung der Carbäksänger.

Die Planung allein reicht als Rechtsgrundlage für eine finanzielle Zuwendung aber nicht aus. Hier bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

Ein entsprechender Beschluss für den SV Pastow e.V. existiert seit 12.08.2013 in Höhe von 5.000,00 Euro jährlich. (BV/AVK/037/2013)

Für die Volkssolidarität-Ortsgruppe Roggentin differieren die Werte. Geplant ist eine Zuwendung  in Höhe von 6.500,00 Euro, beschlossen wurde eine Zuwendung in  Höhe von 3.000,00 Euro in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.03.2020 (BV/AVK/166/2020).

Für die Carbäksänger konnte gar kein Beschluss gefunden werden, wie auch für den Rentnercomputerclub.

 

Um hier den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen wird vorgeschlagen, Grundsatzbeschlüsse dazu zu fassen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung vom 23.01.2023 der Volksolidarität Ortsgruppe Roggentin, einschließlich ihrer Interessengemeinschaften, eine jährliche Zuwendung in Höhe von 6.500,00 € zu zahlen. Diese Zuwendung umfasst alle Veranstaltungen der Volkssolidarität (Veranstaltungen für Senioren, Busfahrten, Weihnachtsfeiern, Foto-und Videowettbewerbe, Mal-und Zeichenwettbewerbe usw).

Beschlussvorschlag 2: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung vom 23.01.2023, der Chorleitung der Carbäksänger eine jährliche Zuwendung in Höhe von 650,00 € zu zahlen.

Beschlussvorschlag 3: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung vom 23.01.2023 dem Rentnercomputerclub eine jährliche Zuwendung in Höhe von 300,00 Euro zu zahlen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Vorgesehen ist eine finanzielle Zuwendung i.H.v. 7450,00 Euro.

Die erforderlichen Mittel werden auf dem betreffenden Produktkonto 28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich) eingestellt.

Für das Haushaltsjahr 2023 ist dies bereits erfolgt.

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