Beschlussvorlage - BV//108/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitales vom 04.05.2022 sind zum 01.01.2024 Neuwahlen der Schöffen und Jugendschöffen durchzuführen.

 

Die Wahl der Schöffen für die Amtsgerichte erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk. Die Vorschlagslisten sind von den Gemeinden des jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes aufzustellen und beim Amtsgericht einzureichen.

 

In diese Liste sind gemäß § 36 Abs. 4 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ergänzungsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind.

 

Die einzubringenden Vorschlagszahlen wurden vom Präsidenten des Landgerichts Rostock entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinden wie folgt festgelegt:

   

Gemeinde Broderstorf  4  +  4

Gemeinde Poppendorf  1  +  1

Gemeinde Roggentin               3  +  3

Gemeinde Thulendorf  1  +  1.

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen.

 

 Hierzu erfolgten 2 Aufrufe im Amtsblatt sowie ein Aufruf auf der Homepage des Amtes. Es erklärte sich nachfolgende Person für dieses Ehrenamt bereit:

 

 Herr Falko Zeese (Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage.) 

 

Dem Amt Carbäk ist bekannt, dass sich Herr Zeese, ebenfalls auf ein Amt als Jugendschöffe beworben hat (Doppelbewerbung). Es ist jedoch nur möglich, ein Amt (Schöffe oder Jugendschöffe) zu bekleiden. 

 

Sollte die Gemeindevertretung die Aufnahme von Herrn Zeese in die Vorschlagsliste beschließen, wird dort vermerkt, dass es sich um eine Doppelbewerbung handelt. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes wird dann darüber entscheiden, welche Bewerbung zurückgestellt wird.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung jedoch mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt auf ihrer Sitzung am 13.03.2023 die in der Anlage genannte Person in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit 01.01.2024 – 31.12.2028 aufzunehmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Anlagen:

Schöffenliste

Reduzieren

Anlagen

Loading...