Beschlussvorlage - BV/BAU/177/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seit dem 01.01.2019 besteht ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag für die gesamte Straßenbeleuchtungsanlage zwischen der Gemeinde Roggentin und der Firma „Stadtwerke Rostock AG“. Dieser wurde aus wirtschaftlichen Gründen seitens der „Stadtwerke Rostock AG“ fristgemäß zum 31.12.2022 gekündigt.

 

Aufgrund dessen ist zu empfehlen, eine erneute Vergabe in Form einer Öffentlichen Ausschreibung für diesen Servicevertrag vorzubereiten und umzusetzen.

Im Zuge dieser Vorbereitung wurden bereits das Leistungsverzeichnis und die Leistungsbeschreibung an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Des Weiteren wurde mit dem Rechtsamt des Amtes Carbäk der Wartungsvertrag inhaltlich überarbeitet.

 

In den letzten Haushaltsjahren wurden für die Gemeinde Roggentin durchschnittlich 15.000 -25.000 € für die jährlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten (inkl. Unfallmasten) kalkuliert. Diese ausreichende Kalkulation wird auch für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eingeplant. Der Grund für die finanzielle Planung von mindestens 2 Jahren ist der § 6 „Vertragslaufzeit“ des Wartungs- und Instandhaltungsvertrages (siehe bitte Anlage):

 

        § 6 „Vertragslaufzeit“

(1)    Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Vertragsbeginn ist der „Datum“. 

(2)    Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Vertragsende schriftlich kündigt wird. Dies gilt jedoch maximal für 4 Jahre.

 

An dieser Stelle ist ergänzend zu erwähnen, dass die bevorstehende LED-Umstellung per Retrofit-Verfahren im Frühjahr 2023 im OT Roggentin eine zusätzliche Einsparung in diesem Bereich zur Folge hat.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Ausschreibung des Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die öffentliche Straßenbeleuchtungsanlage mittels einer Öffentlichen Ausschreibung nach UVgO in Verbindung mit dem Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und dessen Auswertung ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen.

 

Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu erteilen bzw. den Wartungs- und Instandhaltungsvertrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Angelehnt an den Inhalt des Wartungs- und Instandhaltungsvertrages, sind die finanziellen Mittel auf dem Produktkonto 54100.523600 für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant. Die finanziellen Mittel für das kommende Haushaltsjahr, 2024, werden turnusmäßig Ende diesen Jahres aktuell kalkuliert und anschließend geplant. Die Finanzierung ist gesichert.

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Anlagen

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