Beschlussvorlage - BV/HRA/240/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Roggentin bezieht sich bei Begrifflichkeiten u.a. auf die Hundehalterverordnung des Landes M-V. Diese wurde ein wenig umstrukturiert, so dass die entsprechenden Verweise darauf ins Leere laufen. Die Änderung enthält die Anpassung an die geänderte HundehalterVO.

Darüber hinaus wird angesichts des vorherrschenden Zeitgeistes der neue Paragraph 14 a [Sprachformen] eingefügt.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Roggentin gemäß dem anhängenden Entwurf.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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