Informationsvorlage - IV/BAU/204/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Thulendorf und im OT Sargerheide gibt es jeweils ein Steg am Dorfteich. Für diese kleinen „Bauwerke“ im öffentlichen Bereich ist die Gemeinde Thulendorf verantwortlich.

 

Für Bauwerke, die sogenannten lngenieurbauwerke, im Zuge von Straßen und Wegen

gibt es eine Deutsche NORM, DIN 1076, welche die Überwachung und Überprüfung regelt.

 

Definition:

Diese Norm regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit

Die regelmäßige Prüfung und Überwachung hat den Zweck, etwa eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und die zuständige SteIle dadurch in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ergreifen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Die Beseitigung der Mängel und Schäden selbst ist nicht Gegenstand dieser Norm. Hierzu durchgeführte Maßnahmen sind jedoch im Bau-werksbuch einzutragen

Dazu zählen z.B. Brücken, Tunnel und Verkehrszeichenbrücken.

Auch wenn ein Steg kein lngenieurbauwerk im Sinne dieser Deutschen Norm ist, gibt es eine Richtlinie, die eine regelmäßige Überprüfung eines Steges in einer Gemeinde an einem öffentlichen Ort (Fluss, Teich etc.) empfiehlt. Dies dient zur Begutachtung für die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit einer Stegkonstruktion. Damit gewährleistet die Gemeinde, in diesem Fall die Gemeinde Thulendorf, die öffentliche Sicherheit an diesen beiden o.b. Orten.

Auf Basis dieser Richtlinie und in Absprache mit dem Bürgermeister gab es eine kurze Vor-Ort-Begehung mit der Fa. „msk-ing.“. Mit dieser Firma haben wir bereit in unserem Amtsbereich, in der Gemeinde Poppendorf und Roggentin, erfolgreich zusammengearbeitet.

Das unverbindliche Ergebnis ist:

  1. Steg Thulendorf: absolut maroder Zustand, Abriss nötig, Gefahr in Verzug
  2. Steg OT Sargerheide: optisch guter Zustand und prüfungswürdig

 

Auf Basis dieser fachmännischen, kostenlosen ersten Bestandsaufnahme, wurde vom Bürgermeister, Herrn Geister, der Abriss von Steg 1. und die Prüfung des Steg 2. in Auftrag gegeben (Auftrag siehe bitte anbei).

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Finanz. Auswirkung

Der aktuelle Haushalt der Gemeinde ist noch nicht final beschlossen.

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Anlagen

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