Beschlussvorlage - BV/BAU/205/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister hat auf Grund der kurzen verbleibenden Pflanzzeit eine Eilentscheidung zum Zuschlag und Beauftragung des wirtschaftlich günstigsten Bieters vorgenommen.

Die Eilentscheidung ist als Anlage beigefügt.

Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung zur Eilentscheidung gebeten.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Die Pflanzungen finden auf dem Flurstück 315, Flur 1, Gemarkung Poppendorf, das im Eigentum der Gemeinde Poppendorf ist, statt. Weitere Liegenschaftsangelegenheiten sind nicht betroffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindvertretung Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 20.03.2023 die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Abs. 3 S. 3 KV M-V vom 13.03.2023 gem. § 39 Abs. 3 S. 4 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Eilentscheidung dargelegt.

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Anlagen

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