Beschlussvorlage - BV//110/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Da jährlich Schulbücher und Arbeitshefte für die Schülerinnen und Schüler bestellt werden müssen, wird vorgeschlagen, einen generellen Beschluss zur Auftragserteilung durch den Amtsvorsteher für die Bestellung dieser Arbeitsmaterialien zu fassen. Die Schule wird jährlich die Zuarbeit für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vornehmen. Hierbei wird zuvor eine Kontrolle über vorhandene und wieder verwendbare Schulbücher erfolgen bzw. durch die Schulleitung eine Neubestellung ganzer Klassensätze bestätigt. Für die Bestellung der Arbeitshefte sollte angestrebt werden, den Grenzbetrag von 30,-€/Schüler nicht zu überschreiten. Leider wurde die Höhe des Grenzbetrages in der Verordnung seit Jahrzehnten nicht verändert, die Preise für die Arbeitshefte steigen stetig von Jahr zu Jahr. (Evtl. sollte ein Höchstbetrag für die Arbeitshefte vom Schulausschuss festgelegt werden.)

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

 Der Kita- und Schulausschuss beschließt in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Auftragserteilung durch den Amtsvorsteher für die Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften für höchstens 25 T€ an die im Ergebnis der Ausschreibung festgelegten Buchhandlung.

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Finanz. Auswirkung

 In der Planung muss ein Betrag in Höhe von 25 T€ auf dem Produktkonto 21100-5246000 jährlich eingeplant werden. Ebenso ist die Erfassung der Grenzbeträge (30,-€/Schüler) auf dem Produktkonto 21100-4329400 zu planen. 

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