Beschlussvorlage - BV/HRA/245/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf fasste in ihrer Sitzung am 01.03.2023 zwei Beschlüsse, welche die weitere Finanzierung des Bauhofneubaus zum Gegenstand hatten.

 

Gem. § 142 Abs. 4 i. V. m. § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist der Leitende Verwaltungsbeamte (LVB) verpflichtet, dem gefassten Beschluss einer Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn er der Ansicht ist, dass dieser gegen geltendes Recht verstößt.

 

Am 15.03.2023 legte der stellvertretende LVB, Herr Kehr, aus diesem Grund form- und fristgerecht Widerspruch gegen die Beschlüsse ein.

 

An sich hat diese Art von Widerspruch aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf ist gem. § 33 Abs. 1 Satz 5 KV M-V angehalten, über diesen und die betreffenden Beschlüsse in der folgenden Sitzung am 05.04.2023 zu beschließen.

In diesem Fall ist der Widerspruch formeller Natur, da die Beschlüsse nicht nur für einen Rechtskundigen, sondern für jedermann offensichtlich erkennbar rechtswidrig, und folglich nichtig, sind. Trotz der mangelnden Rechtswirkung erwecken die Beschlüsse den Anschein von Wirksamkeit und sind daher aufzuheben.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Carbäk vom 15.03.2023 gegen die zwei folgenden Beschlüsse vom 01.03.2023 stattzugeben und diese aufzuheben.

 

1.Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, das Bauvorhaben „Neuer Bauhof“ ohne die geforderten Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO nicht weiter zu unterstützen und empfiehlt den Mitgliedern im Bauhof- und Amtsausschuss, Beschlüssen zur Umsetzung des Bauvorhabens aufgrund der zu hohen Kosten nicht zuzustimmen.

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, ohne die Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO keine weiteren Mittel für das Vorhaben „Neuer Bauhof“ bereitzustellen.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden beauftragt, ab sofort keine Zahlungen zu tätigen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...