Beschlussvorlage - BV/BAU/214/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 13.10.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, dem Antrag des SV Pastow e.V. auf Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Rasenplatz 1 zu entsprechen und das Vorhaben unter der Voraussetzung von genehmigten Fördermitteln zu entsprechen.

Zwischenzeitlich wurden zur Schätzung der anfallenden Kosten die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 ausgeschrieben und vergeben und nach Vorlage des Bebauungskonzepts nebst Kostenschätzung entsprechende Informationsanträge nach SportstättenbauRL und nach der LEADER RL gestellt. Mit Datum v. 08.07.2022 hat die Gemeinde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V ein Zusageschreiben für das o. g. Projekt erhalten, woraufhin umgehend der Fördermittelantrag beim LFI gestellt wurde. Voraussetzung für den Erhalt des Förderbescheides war u. a. die noch fehlende Baugenehmigung zum Projekt, sodass mit Zustimmung der Gemeinde (siehe Beschluss v. 04.05.2022 – BV/BAU/07/2022) die weiteren Planungsleistungen der LPH 3-9 bei stufenweiser Beauftragung ausgeschrieben und ein entsprechender Ingenieurvertrag unter der Bedingung der gesicherten Finanzierung, sprich dem Erhalt von Fördermitteln, geschlossen wurde.

Die LPH 3 und 4 wurden vom Planer ausgeführt, eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich, gleichwohl jedoch eine statische Berechnung für die Masten. Dies wurde dem Fördermittelgeber mitgeteilt. Ebenso wurde zwischenzeitlich ein Antrag beim Fördermittelgeber auf Erhöhung der Zuwendung gestellt, da sich die Kosten, wie allgemein bekannt, um ca. 20% aufgrund der globalen Ereignisse (Coronapandemie, Kriegstreiben etc.) erhöht haben.

Anfang März erhielt das Fachamt vom LFI einen Anruf, welches mitteilte, dass aktuell noch keine Aussage zum Erhalt der beantragten Fördermittel (ebenso zum Erhöhungsantrag) getroffen werden kann, da vom Ministerium noch keine Freigabe vorliegt. Wann mit einer entsprechenden Information zu rechnen ist, konnte nicht mitgeteilt werden.

Vor diesem Hintergrund und der gefassten Beschlusslage wurde die Freigabe der weiteren LPH 5 bis 8 dem Planer nicht erteilt, da die Finanzierung aktuell nicht gesichert ist.

Die Gemeinde wird um Positionierung zum Vorhaben gebeten. Bleibt es bei der aktuellen Beschlusslage – Errichtung der Flutlichtanlage nur mit genehmigten Fördermitteln oder kann die Errichtung der Flutlichtanlage auch ohne Fördermittel erfolgen?

Sofern sich die Gemeinde gegen die Errichtung der Flutlichtanlage ohne Fördermittel ausspricht, muss das Verfahren bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides ruhen. Gleichzeitig ruht dann auch das Projekt Umstellung der vorhandenen Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz auf LED, da diese Projekte parallel umgesetzt werden sollten (siehe BV/BAU/147/2022 v. 02.11.2022). 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023 die Umsetzung des Projekts: Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Rasenplatz 1 des SV Pastow e. V. auch ohne Fördermittel. 

 

Der Beschluss der GV Broderstorf v. 06.10.2021 (GV/10/03/2021) wird aufgehoben.

 

Die Freigabe der weiteren LPH 5 bis 8 (Ausschreibung der Bauleistungen und Bau der Anlage) wird erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten für das Projekt, unter Berücksichtigung der Preissteigerung aufgrund von Kriegstreiben und Inflation, belaufen sich auf 157.989,48 € brutto (inkl. Planungsleistungen).

 

Im Haushalt (TH 2) wurden auf dem Produktkonto 42400.0960000/7852200 insgesamt 170.000,00 € für das Projekt eingestellt. Wobei sich der Betrag zusammensetzt aus Resten aus dem Jahr 2022 in Höhe von 100.000,00 € und dem Ansatz aus dem laufenden Jahr in Höhe von 70.000,00 €.

 

Im Zusageschreiben des Ministeriums wurden Fördermittel in Höhe von 52.042,60 €  (Förderquote 40 %) in Aussicht gestellt. Mit Datum v. 01.09.2022 wurde die Erhöhung der in Aussicht gestellten Mittel auf 63.195,78 € beantragt.   

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Anlagen

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