Beschlussvorlage - BV//105/2023-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der letzten Sitzung hat die Gemeindevertretung bereits über die Vorschlaglisten zur Schöffenwahl 2004 bis 2028 abgestimmt. Nun hat sich ein weiterer Bewerber gemeldet. Eine Frist, bis wann die Bewerber ihre Bewerbung eingereicht haben müssen, gibt es nicht. Die durch die Gemeindevertretung beschlossene Vorschlagsliste muss 1 Woche öffentlich aufgelegt und, sofern es diesbezüglich keinen Einspruch gibt, im Anschluss an das Amtsgericht gesendet werden.

 

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gemäß § 57 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmt, dass die Vorschlagslisten bis zum 1. Juli 2023 bei dem Richter oder der Richterin beim Amtsgericht des Bezirks einzureichen sind. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, um die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2024 zu gewährleisten.

 

Die Verwaltung begrüßt das ehrenamtliche Engagement hinsichtlich der Schöffentätigkeit und bittet um eine weitere Abstimmung für:

 

Name, Vorname

Geburtsort (Gemeinde/Kreis)

Geburtsjahr

Beruf

Anschrift

Frühere Schöffentätigkeit

 

Boldt, Conrad

Rostock (Hansestadt Rostock)

1986

Soldat

18184 Broderstorf

keine

 

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung jedoch mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt auf ihrer Sitzung am 05.04.2023 Herrn Conrad Boldt in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit 01.01.2024 – 31.12.2028 aufzunehmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

Anlagen:

keine

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