Beschlussvorlage - BV//105/2023-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellen der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2024 bis 2028 Gemeinde Broderstorf - Weiterer Kandidat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Puffpaff-Ebert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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05.04.2023
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Sachverhalt
In der letzten Sitzung hat die Gemeindevertretung bereits über die Vorschlaglisten zur Schöffenwahl 2004 bis 2028 abgestimmt. Nun hat sich ein weiterer Bewerber gemeldet. Eine Frist, bis wann die Bewerber ihre Bewerbung eingereicht haben müssen, gibt es nicht. Die durch die Gemeindevertretung beschlossene Vorschlagsliste muss 1 Woche öffentlich aufgelegt und, sofern es diesbezüglich keinen Einspruch gibt, im Anschluss an das Amtsgericht gesendet werden.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gemäß § 57 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmt, dass die Vorschlagslisten bis zum 1. Juli 2023 bei dem Richter oder der Richterin beim Amtsgericht des Bezirks einzureichen sind. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, um die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2024 zu gewährleisten.
Die Verwaltung begrüßt das ehrenamtliche Engagement hinsichtlich der Schöffentätigkeit und bittet um eine weitere Abstimmung für:
Name, Vorname |
Geburtsort (Gemeinde/Kreis) |
Geburtsjahr |
Beruf |
Anschrift |
Frühere Schöffentätigkeit |
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Boldt, Conrad |
Rostock (Hansestadt Rostock) |
1986 |
Soldat |
18184 Broderstorf |
keine |
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung jedoch mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt auf ihrer Sitzung am 05.04.2023 Herrn Conrad Boldt in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit 01.01.2024 – 31.12.2028 aufzunehmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.