Beschlussvorlage - BV/BAU/216/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In dem kommunalen Mehrfamilienhaus im Ortsteil Steinfeld hat eine Mieterin die Sanierung ihres Badezimmers beantragt. Aufgrund ihres pflegebedürftigen Ehemannes wünscht die Mieterin die Sanierung barrierefrei (bodentiefe Dusche, unterfahrbares Waschbecken, Tür verbreitern etc.). Die Krankenkasse der Mieterin wird sich finanziell an dem Umbau beteiligen, ein entsprechender Kostenbescheid liegt bereits vor.

Vor dem Hintergrund, dass die letzte Sanierung Jahrzehnte zurückliegt, wird empfohlen die Sanierung von Grund auf vorzunehmen. Hierzu zählt die komplette Entkernung, Überprüfung und ggf. Erneuerung der Sanitärleitungen, Erneuerung der Dusche, der Toilette, des Waschbeckens und der Badezimmerfließen sowie die Verbreitung der Badezimmertür barrierefrei.

Für die Sanierungsarbeiten wurden 3 Angebote abgefordert. Dem wirtschaftlich günstigstem Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.

Die Gemeindevertretung wird um Beschlussfassung gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023 die barrierefreie Sanierung des Badezimmers der Mieterin im kommunalen Mehrfamilienhaus im Schwarzen Weg 12a in 18184 Steinfeld unter der Voraussetzung der finanziellen Beteiligung durch die Mieterin bzw. ihrer Krankenkasse.

 

Unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften ist dem wirtschaftlich günstigstem Bieter der Zuschlag zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die komplette barrierefreie Vollsanierung des Bades ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 25.000,00 € zu rechnen.

 

Im TH 2 stehen im laufenden Haushaltsjahr auf dem Produktkonto 11401.5231302 finanzielle Mittel in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung.

Die Reste können gedeckt werden über das Produktkonto 11403.5254300 im TH 2, hier stehen zu viel geplante Mittel ausreichend zur Verfügung.

 

Laut Kostenbescheid der Krankenkasse der Mieterin ist eine Kostenübernahme in Höhe von 4.000,00 € zu erwarten.

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