Beschlussvorlage - BV/AVK/217/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bis vor zwei Jahren war ein inzwischen ausgeschiedener Mitarbeiter des Bauhofs auf der Sportanlage für die Reparatur und Instandhaltung der Sportplatztechnik, der Einrichtung des Vereinsheimes und der Unterstützung der ehrenamtlichen Trainer bei der Vorbereitung von Sportveranstaltungen wöchentlich an drei Tagen eingesetzt. Seit seinem Ausscheiden im Jahr 2021 werden alle diese Arbeiten von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern ausgeführt. Dabei werden wöchentlich ca. 15-20 Arbeitsstunden geleistet um die Einsatz-und Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten.

Es handelt sich u.a. um folgende anfallende Aufgaben:

-Wartungs-und Kontrollarbeiten im Vereinsheim

-Ordnung und Sauberkeit der Tribüne und Sportanlage

-Sicherung von Kontakten zum Bauamt, Bauhof, Firmen

-Betätigung Bewässerungsanlage

-Vorbereitung der Plätze für den Spiel-und Trainingsbetrieb

Diese Leistungen können in dieser Form im Ehrenamt nebenbei nicht weiter gewährleistet werden.

Aus diesem Grund wird dringend die Unterstützung eines Haus-und Platzwartes benötigt.

Der Antrag des SV Pastow e.V. zum Sachverhalt lag der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 01.03.2023 vor.

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport Broderstorf befürwortete den Antrag in der Sitzung am 15.03.2023.

 

Der SV Pastow weist darauf hin, dass alle organisatorischen Dinge, die Anleitung und arbeitsrechtliche Aufgaben vom Vorstand des Vereins übernommen werden.

In diesem Zusammenhang wird der SV Pastow e.V. versuchen, bei Bedarf auch einen Anteil dieser Kosten zu übernehmen

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023 unter der Voraussetzung der Besetzung der Stelle des "Haus-und Platzwartes" einen finanziellen Zuschuss an den 

SV Pastow e.V.

vertreten durch den Vereinsvorsitzenden

Herrn André Weinert

Bornkoppelweg 2 

18184 Broderstorf

 

in Höhe von .... zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

Da aktuell die Stelle des Mitarbeiters im Jugendclub nicht besetzt ist, stehen auf dem Produktkonto 36600.5415900 (Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit-Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich insgesamt 8000,00 EUR zur Verfügung.

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