BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/190/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wurden bis zum 30.09.2021 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 6 Anträge eingereicht.

Die Bedingungen zur Bewilligung von Zuschüssen gemäß der Kultur- und Sportförderungsrichtlinie sind:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung vom 29.11.2021 die Gewährung folgender Zuschüsse entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf:

  1. Europaschule Schulförderverein1350,00 EUR
  2. FSV Vogtshagen3000,00 EUR
  3. Förderverein der FFW Poppendorf e.V.600,00 EUR
  4. Kulturverein am Musenhof e.V.5000,00 EUR
  5. Kita Kinderburg1750,00 EUR
  6. Grundschule Blankenhagen1400,00 EUR

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) im aktuellen Entwurf der Haushaltsplanung, in Höhe von 9.400,00 €

 

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1, 3 – 6 in Höhe von 10.100,00 €.

Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2022 ist es notwendig, bei unverändertem Beschluss die Haushaltsplanung anzupassen.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) im aktuellen Entwurf der Haushaltsplanung, in Höhe von 3.000,00 €

 

Darin ist der Antrag Nr. 2 in Höhe von 3.000,00 € enthalten.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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