BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/593/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Radverkehrsanlage(RVA) entlang der L182 von Zufahrt Clearum bis Bentwisch ist ein Gemeinschaftsprojekt des Straßenbauamtes Stralsund mit den Gemeinden Poppendorf und Bentwisch. Die Gemeinden übernehmen die Planungsleistungen und das Straßenbauamt schreibt das Vorhaben aus und verantwortet den Bau.

Die RVA ist in 3 Bauabschnitten geteilt. Der Abschnitt zwischen Poppendorf und Groß Kussewitz ist bereits errichtet. Der Abschnitt zwischen Groß Kussewitz und Bentwisch wird derzeit ausgeschrieben, Baustart ist im Frühjahr 2022.

Der 3. Bauabschnitt zwischen Poppendorf und Zufahrt Clearum befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung. Der Auftrag an das planende Ingenieurbüro Voß & Muderack ist bereits erteilt. Die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund ist ausgearbeitet und soll von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

Die Vereinbarung regelt die Zuodnung der Kosten und Leistungen zwischen der Gemeinde Poppendorf und dem Straßenbauamt Stralsund zur Umsetzung des 3. Bauabschnittes zwischen dem Knotenpunkt Poppendorf und der Zufahrt Clearum.

Die Gemeinde Poppendorf erbringt die Leistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 6 der HOAI (Leistungen sind bereits beauftragt), der Vermessung, der Baugrunduntersuchung und die Bekanntmachung. Weitere Kosten, die die Gemeinde Popendorf tragen wird, entstehen mit der Herrichtung der barrierefreien Bushaltestellen Abzweig Bussewitz.

Das Straßenbauamt Stralsund trägt die Kosten für die Leistungen der LPH 7 9 der HOAI.

 

Der Vereinbarung ist als Anlage 1 angefügt.

 

Die vorläufige Kostenberechnung weist Baukosten von 332.000 Euro netto für die Maßnahme auf.

Vom Straßenbauamt Stralsund werden 6,5 % der vorläufigen Herstellungskosten zuzüglich 4 % Nebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer erstattet. Das sind nach derzeitiger Kostenberechung ca. 26.700 Euro.

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird die Gemeindevertretung auch über die Entwurfsplanung informiert. Der Erläuterungsbericht in der Anlage beschreibt das Vorhaben. Weitere Anlagen sind die Lagepläne, Querschnitte, Haltestellenpläne und die Kostenberechnung. Alle anderen Unterlagen der Entwurfsplanung sind im Amt Carbäk einzusehen. Zum Verlauf des Radweges ist noch zu ergänzen, dass in Abstimmung mit dem Straßenbauamt Stralsund der Radweg auf der nördlichen Seite bis zur Zufahrt Clearum verlängert wird. Dieser neue Sachverhalt befindet sich in Planung und ist noch nicht in dem vorliegenden Entwurf enthalten.

 

Auf ein formelles Planfeststellungsverfahren wird auf Grund von unwesentlicher Bedeutung gem. § 45 StrWG M-V verzichtet. Das Vorhaben wird öffentlich bekannt gegeben im Amtsanzeiger des Amtes Carbäk im Dezember 2021 und wird zur Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen im Dezember 2021 und Januar 2022 r 4 Wochen im Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamt des Amtes Carbäk ausgelegt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertertung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Popendorf und dem Straßenbauamt Stralsund zur Kostenteilung für die Baumaßnahme „Radverkehrsanlage entlang der Landesstraße L 182, BA III – Gemeinde Poppendorf von Abschnitt 20 km 2,652 (Knotenpunkt Poppendorf) bis km 3,733 (Zufahrt Clearum).

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorläufigen Herstellungskosten der Baumaßnahme werden mit 332.000 Euro veranschlagt.

 

Folgende Kosten einschl. Umsatzsteuer werden für die Gemeinde Poppendorf derzeit veranschlagt:

  1. Planungsleistungen LPH 1 – 630.500,00 Euro
  2. Baukosten Bushaltestellen20.000,00 Euro
  3. Landschaftspflegerischer Ausführungsplan                       10.000,00 Euro

Gesamtkosten Gemeinde60.500,00 Euro

 

Rückerstattung durch das Straßenbauamt:

  1. Planungsleistungen LPH 1 – 626.700,00 Euro
  2. Erstattung Baugrunduntersuchung                          1.000,00 Euro

Erstattung gesamt27.700,00 Euro

 

Eigenmittel der Gemeinde Poppendorf

nach Erstattung durch das Straßenbauamt:32.800,00 Euro

 

Im Haushalt sind eingestellt:

Produktkonto:54300.7814200200.000,00 Euro

 

Die Finanzierung ist gesichert.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die Fläche für den Radweg wurde mit dem Flurneuordnungsverfahren bereits dem Land M-V zugeordnet. Es sind keine Liegenschaftsangelegenheiten betroffen.

 

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Anlagen

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