BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/330/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Am 15.09.2021 gründete sich der rderverein Freiwillige Feuerwehr Thulendorf-Steinfeld e.V.

Diesem möchte die Gemeinde als Mitglied beitreten.

 

Der Verein ist noch nicht eingetragen. Damit handelt es sich momentan um einen nichtrechtsfähigen Verein in Form eines Vorvereins. Dies ist ein körperschaftlich organisierter Personenverband.

Ein Beitritt sollte daher erst erfolgen, wenn die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt ist und der Verein damit eine einwandfreie juristische Person darstellt.

Ansonsten spricht rechtlich nichts gegen einen Beitritt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2021, dem Förderverein Freiwillige Feuerwehr Thulendorf-Steinfeld beizutreten, sobald dieser im Vereinsregister eingetragen ist.

Der Bürgermeister und seine 1. Stellvertreterin werden insoweit zur Unterzeichnung der Beitrittserklärung ermächtigt.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Beitragsordnung des Vereins wurde für Gemeinden ein Beitrag i.H.v. 100 EUR pro Jahr festgelegt.

Der entsprechende Ansatz im Produktkonto 11101.56420 (Gremien/ Beiträge zu Verbänden, Vereinen etc.) im TH 1 ist daher im Plan 2022 zu berücksichtigen.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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