24.10.2022 - 9 Wohnungsbau Broderstorf - Neubau Haus II (Ersat...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Klostermann übergibt das Wort an Frau Noelck. Frau Noelck, als Wohnungsverwalterin der gemeindeeigenen Wohnungen erläutert zur BV, dass die Arbeitsgruppe für den Neubau Eckpunkte festgelegt hat, die sich aus den Erfahrungen des Baus von Haus I ergeben haben. Sie zeichnet zwei Möglichkeiten der Anordnung der Wohnungen und Eingänge auf. Im Ergebnis einer anschließenden Beratung zur Thematik über das Für und Wider von einem oder zwei Eingängen , Ein, zwei oder keine Aufzüge, Balkon innen, Balkon außen verständigen sich die Bauausschussmitglieder in ihrer Sitzung am 24.10.2022 auf folgende Beschlussempfehlung:

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Beschluss:

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.11.2022 die Planungsziele für den Ersatzneubau (MFH Haus II) wie folgt festzulegen:

 

Größe/ Bauweise

Kubatur hinsichtlich Größe und umbauter Raum wie Bestandsgebäude

4 Vollgeschosse – keine Unterkellerung

2 Aufgänge mit - zwei Aufzügen 

Anbau an Haus 1 ohne Durchgang

 

Wohnungen:

wohngeldfähige Wohnungen

gerne 22 Wohneinheiten, wie folgt:

  • 12 WE  2-Raum-Wohnungen á 50 m²
  • 6 WE  3-Raum-Wohnungen á 75 m²
  • 4 WE  4-Raum-Wohnungen á 90 m²        
  •  
  • alle Abstellräume für die WE sollen im EG angelegt werden
  •  
  • in den Wohnungen soll eine kleine „Abstellnische“ auf „intelligente“ Weise vorgesehen werden (bspw. im Bereich eines „toten Flures“ o. ä.)
  •  
  • alle Wohnungen sollen einen Balkon bzw. eine Terrasse erhalten (Süd- bzw. Ostbalkone)
  • Vorgesetzter Balkon (Balkonständerwerk) 
  • die Balkontür soll als einflüglige Tür mit 3 Scharnieren ohne Dreh-/Kippfunktion und so klein wie möglich geplant werden // daneben ist ein Balkonfenster auf Brüstungshöhe vorzusehen, entweder als Doppelfenster oder in einfacher Ausführung // Fensterrahmen sollen so breit wie möglich geplant werden

Wärmeversorgung

Vorrüstung einer möglichen späteren Photovoltaikanlage auf dem Dach des MFH mit entsprechenden Speicherraum, entweder im EG oder im 4. OG

Luftwärmepumpe, wie Haus I (zur Diskussion gestellt: mögliche Strombeziehung (vertragliche Regelung) über Biogasanlage des örtlichen Landwirts zur Betreibung der Luftwärmepumpen beider Häuser)

Ausstattung:

geschlossene Küchen (keine Wohnküchen), ggf. ausreichend groß für Essecke oder Sitzgelegenheit

Fliesen und Bodenbelagsdesign, wie Haus I

nur Duschen in 2- und 3-Raum-Wohnungen

Duschen und Badewanne in 4-Raum-Wohnungen

  

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.11.2022 die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 im vergaberechtlichen 20/80-Kontingent zu beauftragen. Es sollen 3 Planungsbüros angefragt werden: 

 

1. aib Bauplanung Nord GmbH

2.

3.

 

 Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 1 und 2 zu unterzeichnen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

5

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage