Beschlussvorlage - BV/BAU/56/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. 14 Broderstorf (LPG-Gelände)
Gestattungsvertrag zur Nutzung einer gemeindeeigenen stillgelegten Trafostation für Kompensationsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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02.02.2022
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Sachverhalt
Das Bauleitplanverfahren des B-Plans Nr. 14 der Gemeinde Broderstorf für das Wohngebiet Broderstorf-Süd ist zwischenzeitlich soweit gediehen, als das vom Planungsbüro der Vorabzug eines Entwurfs vorgelegt wurde. Für die weitere Planung ist weitere Zuarbeit vom Investor nötig, welchezwischenzeitlich teilweiese erfolgt ist (Artenschutzfachbeitrag, Beauftragung Erschließungsplanung).
Aktuell sollen die vorhandenen Bauruinen auf dem Grundstück bis zum 28.02.2022 abgerissenwerden. Alle notwendigen Genehmigungen und Abstimmungen wurden vom Investor getroffen, u. a. auch die Umsiedlung der Bodenbrüter und Fledermäuse vor und während der Abrissarbeiten. Hierzu werden zum einen Gebäudeflächen und Dachvorsprünge eines örtlichen Landwirtes zur Verfügug gestellt. Zum anderen wurde bereits von Seiten der Gemeinde in der Vergangenheit abgestimmt, dass eine stillgelegte Trafostation, welche die Gemeinde von der E.dis Netz AG geschenkt bekommen hat, für den Artenschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Die finalen Abstimmungen und Kompensationsmaßnahmen wurden mit der Untere Naturschutzbehörde getroffen, sodass die Abrissarbeiten erfolgen können.
Für die Zurverfügungstellung der stillgelegten Trafostation für die Kompensationsmaßnahmen (Umsiedlung Fledermäuse) muss mit dem Investor ein Gestattungsvertrag geschlossen werden. Zu klären und zu entscheiden ist noch, wie hoch die Nutzungsentschädigung erfolgen soll. Es wird vorgeschlagen entweder eine jährliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 150,00 € oder aber ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 1.000,00 € für die allg. Unterhaltung der Trafostation zu vereinbaren.
Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung und Festlegung zur Nutzungsentschädigung gebeten.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.02.2022 dem Gestattungsvertrag zur dauerhaften Nutzung für Artenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abriss der Bauruinen auf dem Plangebiet des B-Plans Nr. 14 der Gemeinde Broderstorf (Broderstorf – Süd) zuzustimmen und die Nutzung zu genehmigen. Das Nutzungsentgelt für die allgemeine Unterhaltung der Trafostation wird festgelegt auf (bitte wählen) 150,00 € jährlich/ 1.000,00 € monatlich.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Gestattungsvertrag zu
unterzeichnen. .
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,8 kB
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