Beschlussvorlage - BV/BAU/88/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 06.09.2021 den Entwurf zur 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans mit der Begründung beschlossen und zur erneuten Auslegung bestimmt.

 

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.10.2021 bis zum 26.11.2021.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.10.2021 erneut beteiligt worden.

Die im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen führen zu folgenden Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans:

  • Trinkwasserhochbehälter bleibt bestehen
  • Nachrichtliche Übernahme der Bodendenkmäler
  • Darstellung der neuer Waldflächen einschließlich des 30 m Waldabstandes
  • Priorisierung der Wohnbauflächenpotentiale nach kurz-, mittel- und langfristiger Bedarfsdeckung
  • Hinweise zu Trinkwasserschutzgebieten, zum Bodenschutz, zu den gesetzl. Geschützten Biotopen im W17

 

Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage geprüft.

Die 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes Roggentin soll beschlossen und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes gebilligt werden.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 folgende Punkte:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes Roggentin wurden durch die Gemeindevertretung geprüft und werden entsprechend des im anliegenden Abwägungsvorschlag dargestellten Ergebnisses beschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend den Entwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Roggentin in der vorliegenden Form.

 

  1. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss nach erteilter Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Gesamtkosten für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin  betragen 10.853,69 EUR/brutto. Bereits gezahlt wurden 7.728,16 EUR.

 

Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 noch finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 EUR für diese Änderung zur Verfügung.

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Anlagen

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