Beschlussvorlage - BV/LBE/040/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
WEA Broderstorf XII Repowering
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Virginie Möller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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22.05.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag nach § 9 BImSchG „Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen bei gleichzeitigem Rückbau von bestehenden WEA in der Gemarkungen Neuendorf“ zu beraten und zu entscheiden.
Mit Schreiben vom 25.04.2023 des StALU MM wird die Gemeinde aufgefordert ihr gemeindliches Einvernehmen zu erteilen oder zu versagen. Das Schreiben kommt per E-Mail über TeamBeam, da die Datenmenge zu umfangreich ist und nicht über Allris hochgeladen werden kann.
Die Windpark Broderstorf GmbH & Co. KG betreibt bereits zwei Anlagen in der Gemeinde Broderstorf und beabsichtigt, diese beiden Anlagen durch leistungsstärkere Windenergieanlangen (Repowering) zu ersetzen.
Im aktuellen, noch nicht geänderten Flächennutzungsplan, ist die Fläche der Windkraftanlagen nördlich von Neuendorf ausgewiesen. Aus dem Antrag geht hervor, dass sich die neue Windkraftanlage WEA R2 innerhalb des Sondernutzungsgebietes befindet. Die Windkraftanlage WEA R1 befindet sich neben der Straße und außerhalb des Sondergebietes.
Aktueller Auszug aus FNP Broderstorf:
Mit Beschluss BV/BAU/116/2022 hat sich die Gemeinde unter Punkt 13 dazu entschieden, das Sondergebiet für Windenergie bis auf die festgelegten Eignungsgebiete zu verringern, so dass die vorhandenen sowie die neuen WEA auf landwirtschaftlicher Fläche stehen.
Entwurf FNP Broderstorf Stand April 2023
Im Entwurf wurden durch das Planungsbüro nur noch die Eignungsgebiete für Windkraftanlagen entsprechend des Raumentwicklungsprogrammes Region Rostock aufgenommen. Frau Voß (Projektleitung von ing Melzer & Voigtländer) gab den Hinweis, das alte Anlagen Bestandschutz genießen. Gemäß § 245e BauGB können die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 BauGB einem Repowering-Vorhaben im Sinne des § 16b BImSchG nicht entgegengehalten werden, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Politik möchte den Mangel an Windeignungsflächen reduzieren und den Ausbau der Windkraftanlagen fördern.
Die Gemeindevertretung kann das Sondergebiet für Windenergieanlagen wieder in die Planung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen und die neuen Windkraftanlagen einplanen. Frau Voß von ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB hat einen Entwurf für die mögliche Erweiterung des Sondergebiets Windenergie erarbeitet. Der Erweiterungsentwurf liegt der Beschlussvorlage bei.
Weiterhin gab Frau Gertenbach den Hinweis, dass mit der Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Hinweis erfolgen muss, dass die Anlagen mit allen unterirdischen Bauteilen (Außenkante Fundament) mindestens 7 m von der Außenkante des Weges Abstand halten müssen. Der Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste ist als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sofern die Gemeinde vorsieht, das Einvernehmen zu versagen, kann dies nur gem. den § 31, 33, 34 und 35 BauGB erfolgen. Die Versagung ist entsprechend zu begründen.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.06.2023 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Vorhaben der Antragstellerin Windpark Broderstorf GmbH & Co. KG zu erteilen. Das Sondergebiet Windkraftanlagen wird erweitert und schließt die neuen Windkraftanlagen WEA R1 und WEA R2 ein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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