Beschlussvorlage - BV/LBE/055/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 13-2 „Windenergieanlagen“ soll perspektivisch eine Windkraftanlage auf dem Grundstück Neuendorf, Flur 1, Flurstück 120/1 aufgrund des Alters außer Betrieb genommen werden. Für diese Anlage wird eine neue Windkraftanlage durch European Energy A/S auf der Grundstücksgrenze der Flurstücke 127 und 128, Flur 1, Gemarkung Neuendorf geplant. Der Neubau einer weiteren Windkraftanlage im nahen Umfeld ist aufgrund des Rotordurchmessers nicht möglich.

 

Herr Soestmeyer sowie Herr Larßen von European Energy A/S haben das Unternehmen sowie das Bauvorhaben im Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf am 28.08.2023 vorgestellt. Die Projektgesellschaft ist die EE Vindur ApS & Co. KG, welches als Vertragspartner, Auftraggeber als auch Betreiber der geplanten Windkraftanlage ist. 

 

Da das geplante Bauvorhaben gegen die textliche Festsetzung unter Punkt 1.2. des B-Planes Nr. 13-2 der Gemeinde Broderstorf verstößt, fragt der Bauherr an, ob die Gemeinde Broderstorf einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13-2 zustimmt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf hat in seiner Sitzung am 28.08.2023 die Empfehlung für das Bauvorhaben ausgesprochen.

 

Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es erforderlich, einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.09.2023 die 1. Änderung des B-Planes Nr. 13-2 der Gemeinde Broderstorf.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag mit EE Vindur ApS & Co. KG zu zeichnen und zu siegeln.

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Finanz. Auswirkung

Für das Änderungsverfahren ist mit geschätzten Kosten in Höhe von bis zu 25.000,00 EUR zu rechnen. Die Gemeinde ist mit 0 % an den Kosten beteiligt.

Die Finanzierung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 13-2 der Gemeinde Broderstorf wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Die Kosten trägt der Investor.

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Anlagen

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