BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/712/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Straßenbeleuchtung in Vogsthagen entlang der K 18 um eine Straßenlampe sowie Errichtung von zwei Straßenlampen an der Stichstraße hinter dem Bolzplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Poppendorf
|
Entscheidung
|
|
|
22.01.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Anfang des Jahres 2014 wurde die Straßenbeleuchtung entlang der K 18 in Vogtshagen erneuert. Die technischen Vorgaben hatte Herr Bauszus erarbeitet.
Im letzten Jahr wurde nun von einem Bürger aus Vogtshagen der Wunsch geäußert, zwischen den Häusern 36 und 38 eine weitere Lampe zu stellen, da dieser Bereich sehr dunkel ist. Daraufhin gab es zwischen Amt und Gemeindemitgliedern E-Mail-Verkehr, es wurden 2 Kostenangebote für eine Lampe eingeholt usw.
Zur Versorgung dieser Lampe muss natürlich auch noch das Stromkabel verlegt werden. Da die Baumaßnahme auf den Flurstücken des Landkreises stattfinden, muss vorher mit dem Landkreis ein entsprechender Sondernutzungsvertrag geschlossen werden.
Des Weiteren wurde von der Gemeinde im letzten Jahr der Wunsch geäußert, dass die Stichstraße hinter dem Bolzplatz, die keine Beleuchtung hat, mit zwei Lampen ausgestattet werden soll.
Für das Jahr 2018 sind für alle drei Lampen einschl. der Kabel 15.000 € eingeplant.
Der Haushalt wird voraussichtlich im März 2018 rechtskräftig werden.
Die Beleuchtung sollte möglichst im Frühjahr 2018 freihändig entsprechend des Wertgrenzenerlasses MV vergeben werden. Dazu sind drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die technischen Details, Lampentyp, Leuchtmittel, sollten mit Vertretern aus Vogtshagen, die auch im Bauausschuss tätig sind, abgestimmt werden.
In der Bauausschusssitzung vom Juli 2017 wurde die Frage gestellt, ob mit der Ergänzung der Lampe an der K 18 evtl. eine Umlagepflicht entsteht, also Straßenbaubeiträge erhoben werden müssten.
Diese Frage ist für die Gemeinde Poppendorf rein theoretischer Natur, da die Gemeinde dafür keine Rechtsgrundlage hat, nämlich keine Straßenbaubeitragssatzung. Ob diese Maßnahme beitragspflichtig wäre, wenn eine Satzung vorliegen würde oder nicht, müsste dann geprüft werden. Da für die Beleuchtung an der K 18 die Beleuchtungsanlage komplett erneuert worden ist, steht zu vermuten, dass es sich um eine beitragspflichtige Anlage handeln würde. Letztlich gilt das aber auch für den Großteil der Straßenbeleuchtung in der Ortslage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22. Januar 2018, in Ergänzung der Straßenbeleuchtung an der K 18 die eine fehlende Lampe zwischen den Häusern Nr. 36 und Nr. 38 sowie zwei Straßenlampen an der Stichstraße hinter dem Bolzplatz errichten zu lassen. Dazu sind im Rahmen einer freihändigen Vergabe drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen, sofern ein rechtskräftiger Haushalt der Gemeinde Poppendorf für 2018 vorliegt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22. Januar 2018, dass das Amt Carbäk die technischen Parameter zu den Leuchten und die genauen Standorte mit den Herren Bauszus, Prestin und Düwel vor Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses abstimmt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt für 2018/ 2019 der Gemeinde Poppendorf ist noch nicht rechtskräftig. Voraussichtlich wird er im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk im März veröffentlicht und ist danach rechtskräftig.
Im Teilhaushalt 2 sind auf dem Produktkonto 54100.0829000/ 7857100 für die drei Lampen in Vogtshagen 15.000 € geplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Vogtshagen, Flur 2, Flurstück 101/9 (Gemeinde)
Gemarkung Vogtshagen, Flur 2, Flurstücke 5/4; 5/5; 119/2 (Landkreis Rostock, Kreisstraße)