BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/765/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Rövershagen: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 12 für den "Solarpark Purkshof"
Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Mitteilung von der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wohnumfeldausschusses Poppendorf
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Entscheidung
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16.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Westlich der Ortslage Purkshof befindet sich ein ca. 18 ha umfassendes ehemals militärisch genutztes Gebiet. Das Gebiet grenzt unmittelbar an den Weg zwischen Purkshof und Jürgeshof. Innerhalb der vorhandenen Umzäunung befinden sich noch die baulichen Reste aus der militärischen Vornutzung. Das betrifft sowohl hochbauliche Anlagen in Form von überdeckten Hochbunkern als auch Flächenbefestigungen ehemaliger Fahrwege und Aufstellflächen. Innerhalb des stark bewachsenen nördlichen Teilbereichs befindet sich ein Kleingewässer.
Investorenseitig ist Interesse bekundet worden, auf der genannten Liegenschaft eine Photovoltaik- Freiflächenanlage zu errichten.
Die Bundesregierung Deutschland verfolgt das Ziel, den Anteil des Energeiaufkommens aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2025 auf mindestens 40 % zu erhöhen. Bis zum Jahre 2050 will Deutschland den größten Teil seines Energiebedarfs nur noch aus regenerativen Quellen decken. Dadruch sollen die schädlichen CO2 – Emissionen reduziert und der dadurch verursachte Klimawandel in zumindest beherrschbaren Grenzen gehalten werden.
Die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie mit Photovoltaikanlagen ist eine Form der Nutzung dieser regenerativen Energien. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch seit 2000 von drei Prozent auf heute 14 Prozent erhöht. Die Photovoltaik hat derzeit aufgrund der vergleichsweise niedrigen Wirkungsgrade jedoch nur einen relativ geringen Anteil an der Stromerzeugung in M-V und damit deutliches Entwicklungspotenzial.
Das ursprünglich militärisch genutzte Gelände westlich von Purkshof ist für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage grundsätzlich geeignet. Wesentliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung hat ergeben, dass die vorhandenen Bunker im Plangebeit maßgebliche Habitatbestandteile für Fledermäuse darstellen und von Solaranlagen freigehalten werden sollten. Dennoch verbleibt ein ausreichend großes Gelände für die Errichtung von Solaranlagen, insbesondere im mittleren und westlichen Bereich.
Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben gehören, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Gegenüber dem Vorentwurf mit Planungsstand vom Mai 2017 ist der vorliegende Entwurf in folgenden Punkten geändert werden:
- Vergrößerung des Abstandes zwischen Baugebiet und Wald auf 30 m,
- Vergrößerung der südöstlich gelegenen Waldfläche auf eine Breite von 25 m,
- Verringerung der GRZ von 0,6 auf 0, 41 bis 0, 48 zur Minimierung des Eingriffs,
- Ergänzungen von Hinweisen für den Planvollzug zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 30.01.2018 bis zum 01.03.2018 im Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20, 18182 Gelebnsande. Gleichzeitig wird der Planentwurf mit Begründung in diesem Zeitraum in das Internet eingestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 16.04.2018 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 für den „Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen im Rahmen der Beteiligung benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ohne Einwände oder Anregungen zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425 kB
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(wie Dokument)
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768,8 kB
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