BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//060/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Zum gefassten Beschluss Nr. 02/02/2018 vom 09.04.2018 legte die Leitende Verwaltungsbeamtin Widerspruch ein. Der Beschluss verstößt gegen geltendes Recht, da keine Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung vorlag und damit auch keine Beschlussfassung möglich war. Auf Antrag von Frau Weiß vom 03.05.2018 soll erneut über den Beschluss GV/04/14/2015 vom 22.06.2015 entschieden werden.

 

Aus dem Antrag von Fr. Weiß:

Mit diesem Grundsatzbeschluss wird verhindert, dass in kleinen Schritten, die Innenbereichssatzung aufgeweicht und ein Eingreifen in das Landschaftsschutzgebiet möglich wird.

Dies soll verhindert werden, auch unter dem Aspekt der eingereichten Petition durch die Bürgerinitiative Kösterbeck. Die Einwohner fordern die Gemeindevertretung auf, das Landschaftsschutzgebiet unangetastet zu lassen, damit keine Flächen des LandschaftsschutzgebietesWolfsberger Seewiesen“ in Bauland umgewandelt werden können.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.05.2018 als Grundsatzbeschluss, den Bestand der Innenbereichssatzung in Kösterbeck südlich der Straße am Wald – angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet – zu erhalten, um zukünftige Bebauungen im derzeitigen Außenbereich zu verhindern und das Landschaftsschutzgebiet „Wolfsberger Seewiesen“ zu schützen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine.

 

 

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