BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/848/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Poppendorf, OT Vogtshagen- Vogtshagen 12 - Wasserrechtliche Erlaubnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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02.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Das Gebäude der Gemeinde Poppendorf in Vogtshagen, Vogtshagen 12 war ehemals eine KITA. Seitdem sich der Kindergarten in der KITA in Poppendorf befindet, wird das Gebäude hauptsächlich nur noch durch den Gemeindearbeiter, aber auch sporadisch ab und zu durch die Ausschüsse der Gemeinde genutzt.
Perspektivisch gesehen, gibt es noch keine eindeutigen Entscheidungen, was mit dem Gebäude nun passieren soll (Erhalt; Abriß; Änderung der Nutzung; Verkauf). Die jährlich anfallenden Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Gas, Schornsteinfeger; Grundsteuern; KKA) werden nach wie vor durch die Gemeinde getragen.
Mit Schreiben vom Landkreis Rostock- Untere Wasserbehörde vom 28.05.2018 wird mitgeteilt, dass die Wasserechtliche Erlaubnis (Reg.Nr. A/54361/03) für die Kleinkläranlage (KKA) bis zum 30.04.2018 befristet war und somit abgelaufen ist.
Die Wartung der KKA erfolgte über die Firma Gilge, die auch die entsprechenden Protokolle an die Untere Wasserbehörde gesendet hat (Wartungsvertrag müßte gekündigt werden).
Die Gemeinde wurde jetzt aufgefordert, einen neuen Antrag auf Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis für die in Vogtshagen 12 befindliche KKA zu stellen (Termin: bis 23.06.2018).
Seitens des Amtes wurde diesbezuglich zunächst eine Aussetzung des festgelegten Termins in Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde beantragt, bis eine Entscheidung seitens der Gemeinde zum Grundstück vorliegt.
Unabhängig von der Entscheidung der Gemeinde zum Grundstück wird seitens des Amtes empfohlen, einen erneuten Antrag auf die Wasserechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu stellen, um die gegenwärtige Nutzung des Gebäudes fortführen zu können. In die Betrachtungsweise fallen auch die anderen Versorger des Gebäudes, wie Strom, Wasser, Gas, wo Verträge entsprechend gekündigt werden müssen.