BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/854/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das Planungsbüro SVU Dresden wurde auf der Grundlage der Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG-2. Stufe Erstellung eines Lärmaktionsplans gemäß

§ 47 d BImSchG im November 2017 mit der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für das Amt Carbäk beauftragt.

Die Auswertung der Lärmkartierung sowie die Überarbeitung des Lärmaktionsplan-Berichtes wurden durch das Planungsbüro vorgenommen und in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 15.März 2018 in der Aula der Grundschule vorgestellt.

Die Hinweise, Anregungen auf die im Lärmaktionsplan vorgestellten betroffenen Bereiche wurden durch das Planungsbüro, vertreten durch Herrn Schönefeld, aufgenommen und im vorliegenden Abschlussbericht eingearbeitet.

Gegenwärtig liegt der Abschlussbericht im Amt Carbäk öffentlich aus und kann auf der Hompage des Amtes Carbäk eingesehen werden. Die Stellungnahmen, Einwände, Anregungen und Bedenken der Bürger sind im Amt Carbäk einzureichen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.07.2018, dem Entwurf des Abschlussberichtes der 1. Vortschreibung des Lärmaktionsplans 2017/ 2018 ohne Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen.:

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 04.07.2018, dem entwurf des Abschlussberichtes der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017/2018 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:

 

1.

2.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Anteilige Kostenübernahme durch die Gemeinden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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