BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/852/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Roggentin für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ ist mit Ablauf des 25.01.1996 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde in den zurückliegenden Jahren mehrmals geändert. Die letzte, 6. Änderung ist mit Ablauf des 19.09.2015 in Kraft getreten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 setzt im östlichen Teil seines Geltungsbereiches großflächige Industriegebiete fest. Der Gemeinde liegen jedoch zahlreiche Anfragen von Gewerbetreibenden nach kleinteiligeren Grundstücken vor. Um diesem Bedarf entsprechen zu können, wird die Errichtung zusätzlicher Erschließungsstraßen erforderlich. Dies betrifft vor allen Dingen das Baugebiet 11 und das Baugebiet 13.2.

 

Ziel ist es, die neu geplanten Erschließungsstraßen nach ihrer Errichtung öffentlich zu widmen und in die Rechtsträgerschaft der Gemeinde zu übernehmen. Hierfür ist die Anpassung des Bebauungsplans durch eine 7. Änderung notwendig.

 

Aufgrund der beabsichtigten Firmenerweiterung der Fa. Richter Baustoffe GmbH wurde mit Beschluss vom 23.04.2018 dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 zugestimmt. Um die Voraussetzungenr die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Baugebietes 1 erforderlich.

 

Da mit der 7. Änderung des BebauungsplanNr. 3 eine Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen, ist die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 16.07.2018 den Aufstellunsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr.3 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ mit folgenden Punkten:

 

1.

Für den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet “Bornkoppelweg“ soll eine 7. Änderung durchgeführt werden.

 

 

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

 

-

Sicherung der Erschließung für kleinteiligere Grundstücke innerhalb der Baugebiete 11 und 13.2 durch Festsetzung der neu geplanten Erschließungsstraßen als öffentliche Verkehrsflächen.

 

 

-          Erweiterung des Gewerbegebiets 1 um ca. 13 m zulasten der naturbelassenen Grünfläche, die auch als Ausgleichsfläche fungiert; Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche.

 

 

2.

Durch die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung, soll diese Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen.

 

 

3.

Mit der Ausarbeitung soll die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG beauftragt werden.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt über den Nachtragshaushalt der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 51100.5625500 im Teilhaushalt 2.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Zukünftige Vermessungsleistungen und ggf. Kündigung der Pachtverträge

 

 

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Anlagen

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